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Dreitägige Aktion zur Bekämpfung schwerer Lkw-Unfälle - Bilanz der "BAO SCHWER IV" - Allein über 400 Abstandsverstöße - Wieder Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln

ID: 1909071

(ots) - Bereits zum vierten Mal hat die Düsseldorfer
Polizei in diesem Jahr mehrtägige Kontrollen des Schwerlastverkehrs
auf den Autobahnen des Regierungsbezirks durchgeführt. Speziell die
Häufung schwerer Lkw-Unfälle mit teils tödlichem Ausgang zum Ende des
vergangenen Jahres war ursächlich dafür, sich in diesem Jahr noch
intensiver mit den Gefahren des Schwerlastverkehrs
auseinanderzusetzen. Nachfolgend die Bilanz der zurückliegenden
Aktion, bei der die Beamten abermals ein besonderes Augenmerk auf die
Themen "Ablenkung" und "Abstand" richteten:

Abstandsverstöße: 424

Ablenkung durch Nutzung technischer Geräte: 26

Verstöße nach Fahrpersonalrecht: 41

Verstöße Ladungssicherung / Überladung: 33

Herausragende Sachverhalte:

Besondere Sachlagen am Mittwoch, 6. Juni 2018

1. Ein 52-jähriger Niederländer transportierte mit seinem LKW-Zug
Metallschrott von Duisburg nach Holland. Durch Ermittlungen wurde
nachgewiesen, dass der Transport vorsätzlich um über 10 Prozent
überladen worden war. Die Weiterfahrt wurde untersagt; eine
Sicherheitsleistung vor Ort erhoben.

2. Ein 40-jähriger Iraner mit einem in Deutschland zugelassenen
Sattelzug führte von Duisburg nach Geldern einen nicht deklarierten
Gefahrguttransport durch. Es wurde Schüttgut transportiert, das
anhand der Papierlage eindeutig als Gefahrgut einzustufen war. Dem
Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.

3. Zusammen mit dem Zoll konnten auf dem Parkplatz Leucht, an der
A 57, zwei offene Bußgelder wegen Manipulationen an
EG-Kontrollgeräten und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten in einer
Gesamthöhe von 6.000 Euro vollstreckt werden.

Besondere Sachlagen am Donnerstag, 7. Juni 2018

1. Ein 25-jähriger türkischer Sattelzugfahrer, beladen mit




Gefahrgut, wurde angehalten, weil sein Sicherheitsabstand weniger als
20 Meter betrug. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt,
dass er barfuß unterwegs und das Gefahrgut überhaupt nicht gesichert
war.

2. Bei der Kontrolle des Schwertransporters eines 58-jährigen
Euskircheners wurden erhebliche Mängel bei der Zugverbindung
(Verbindung zwischen Zugmaschine und Sattelauflieger) festgestellt.
Unter anderem war die Deichsellagerung bereits soweit ausgeschlagen
und die Vorrichtung hatte so viel Spiel, dass die Verkehrssicherheit
wesentlich beeinträchtigt war.

3. Ein 45-jähriger Niederländer, unterwegs mit einem
Autotransporter nebst Anhänger (beladen mit drei PKW) täuschte den
kontrollierenden Beamten eine Privatfahrt vor. Ermittlungen ergaben
jedoch, dass er für ein Autohaus in den Niederlanden tätig war und
somit als gewerblicher Transport einzustufen war. Da er nicht das
vorgeschriebene Kontrollgerät eingebaut hatte, wurde vor Ort eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 Euro erhoben.




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Datum: 08.06.2018 - 11:03 Uhr
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