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Nackte Tatsachen und Verdacht auf Schwarzarbeit und Mindestlohnunterschreitung /

Zoll prüft im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

ID: 1912631

(ots) -
Ein nacktes Gesäß, 181 Verdachtsfälle, davon 105 auf
Mindestlohnunterschreitung, registrierte der Zoll bei einer
Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe am 08.
Juni 2018 in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region.

Für die Prüfung setzte das Hauptzollamt Braunschweig an den
Standorten Braunschweig, Göttingen und Hildesheim insgesamt 57 Beamte
ein, die sich mit ungewöhnlichen Problemen konfrontiert sahen:

Im Landkreis Peine trafen die Zöllner in einer Restaurantküche
einen Mann an, der augenscheinlich Geschirr abwusch. Darauf
angesprochen, behauptete er nicht zu arbeiten. In Ermanglung
ausreichender Deutschkenntnisse präsentierte er darum als Beweis sein
unbekleidetes Gesäß: dies sei so geschunden, dass er gar nicht
arbeiten könne. Allerdings ließen sich die Zöllner von den nackten
Tatsachen nicht beeindrucken und befragten auch ihn zu seinem
Arbeitsverhältnis.

Zwar bekleidet aber äußerst renitent trat ein Koch in Sarstedt im
Landkreis Hildesheim auf: Nachdem er die eingesetzten Beamten
mehrfach lautstark aufgefordert hatte, auf ihn zu schießen, versuchte
er, sich in seiner Küche zu verbarrikadieren. Auch hier konnte die
Situation schließlich beruhigt und die erforderlichen Daten
aufgenommen werden.

Im Landkreis Göttingen wollten sich zwei Angestellte der Kontrolle
durch Flucht zu entziehen. In einem Fall gelang es dem Kellner sogar.
Im anderen Fall hingegen erschien der Kellner einige Zeit später
wieder in dem Lokal und war überrascht, dass die Zöllner auch
zurückgekommen und jetzt seiner habhaft waren.

Fast schon üblich waren die Aussagen von geschürzten Personen
hinter Tresen oder in Küchen, sie seien keine Angestellten, sondern
Besucher und ständen rein zufällig an der Zapfanlage oder der Spüle.





"Dafür, dass sich die Gastronomiebranche mehr Kontrollen gewünscht
hat, wurden unsere Kontrolleure nicht überall begeistert
aufgenommen", kommentiert Pressesprecher Andreas Löhde vom
Hauptzollamt Braunschweig die Vorkommnisse während der Prüfung.

Bei den 181 Verdachtsfällen handelt es sich nicht ausschließlich
um eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Wirte als Arbeitgeber.
Allein bei 21 geprüften Arbeitnehmern besteht aktuell der Verdacht,
dass sie neben ihrem Arbeitslohn zu Unrecht Sozialleistungen beziehen
(sogenannter Leistungsmissbrauch, § 263 Strafgesetzbuch - Betrug) und
damit die Allgemeinheit betrügen. Zudem wird in 15 Fällen ermittelt,
weil die angetroffenen Personen als Ausländer hier vermutlich nicht
arbeiten dürften.




Kontakt für Medienvertreter:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.06.2018 - 11:51 Uhr
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