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Zwei Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahrzeugführer hatten ihre Fahrerlaubnis nicht umgeschrieben

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(ots) - Am Dienstagabend, 12.06.2018, kontrollierten
Polizeibeamte gegen 21:30 Uhr einen 36-jährigen VW-Fahrer, der die
Bäderstraße aus Richtung Friesenstraße kommend in Fahrtrichtung
Parkenser Altendeich bzw. Hooksieler Landstraße (L810) befuhr. Im
Rahmen der Kontrolle händigte er eine ausländische Fahrerlaubnis aus.

Da sich der 36-Jährige jedoch bereits länger als sechs Monate
innerhalb der Bundesrepublik aufhält, ist er nach der gültigen
Fahrerlaubnisverordnung nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Bereits am Mittag kontrollierten Polizeibeamte einen 39-Jährigen,
der mit einem Kleintransporter die Peterstraße befuhr. Er zeigte den
Beamten ebenfalls eine ausländische Fahrerlaubnis, die in Deutschland
auch keine Gültigkeit mehr hat.

Auch der 39-Jährige hält sich bereits länger als sechs Monate in
der Bundesrepublik auf, ohne dass er seine Fahrerlaubnis hat
umschreiben lassen.

"Die Führerscheine der EU sind unbegrenzt gültig und damit in
Deutschland anerkannt" erklärt Andrea Papenroth, Pressesprecherin der
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland und betont, dass
Führerscheine aus sog. Drittländern umgeschrieben werden müssen.

Da sich beide Fahrzeugführer bereits länger als sechs Monate in
Deutschland aufhalten, wurde gegen beide ein Ermittlungsverfahren
wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de

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Datum: 13.06.2018 - 15:06 Uhr
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