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BAMFüberprüft Entscheidungen der Bremer Außenstelle/Rechtswidrige Bescheide sind aufzuheben

ID: 1913029

(ots) - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
überprüft in Bezug auf die Vorkommnisse in der BAMF- Außenstelle in
Bremen gegenwärtig erneut alle positiven Entscheidungen der
Außenstelle Bremen rückwirkend bis ins Jahr 2000.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat nun dem
Innenministerium MV mitgeteilt, dass es sich hierbei um rund 18.700
zu überprüfende Fälle bundesweit handelt. Weiterhin werden 4.568
Akten, in denen die Rechtsanwälte Cahit Tolan bzw. Irfan Cakar als
rechtliche Vertreter in Erscheinung getreten sind, auf Widerruf
geprüft.

Aus der Mitteilung des Bundeamtes geht hervor, dass in den 18.700
zu überprüfenden Fällen insgesamt zehn Fälle erfasst sind, bei denen
der Asylantragsteller in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaft war, als die
Entscheidung über den Asylantrag durch die Außenstelle in Bremen
getroffen wurde. Bei dem auf Mecklenburg-Vorpommern entfallenden
Anteil der 4.568 durch Rechtsanwälte Tolan und Cakar vertretenen und
in Bremen entschiedenen Fälle handelt es sich um insgesamt fünf
Verfahren.

Das Bundesamt für Migration hat zugesichert dass das
Landesinnenministerium direkt darüber informiert wird, sofern sich im
Rahmen der Überprüfungen Hinweise zu einem Verdacht auf Manipulation
positiv entschiedener Verfahren ergeben sollten.

Innenminister Lorenz Caffier: "Sollte sich bestätigen, dass die
Bescheide tatsächlich rechtswidrig erlassen wurden, erwarte ich, dass
die behördlichen Entscheidungen von damals von der Bundesbehörde
umgehend aufgehoben werden. Das Landesamt für Innere Verwaltung wird
danach unverzüglich die Aufenthalt beendenden Maßnahmen vollziehen".




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008




E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
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Datum: 13.06.2018 - 16:35 Uhr
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