4.800 Euro Geldstrafe für einen Arbeitslosengeldempfänger aus Osnabrück;
Zoll deckt Leistungsbetrug auf
(ots) -
Einhundertzwanzig Tagessätze zu je 40 Euro, mithin insgesamt 4.800
Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für
einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts
Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch. Gleichzeitig erzielte der 46-Jährige Einkommen aus
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Entgegen seinen
Verpflichtungen zeigte er der Agentur für Arbeit seinen Verdienst
jedoch viel zu niedrig an. So konnte er rund 4.250 Euro
Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Die Betrügereien fielen durch eine Mitteilung der Deutschen
Rentenversicherung auf. Der Zoll ermittelte daraufhin wegen Verdachts
des Betruges durch den Leistungsbezieher. Dieses führte schließlich
zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft.
"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen
Beträge selbstverständlich an die Agentur zurückzahlen", so Christian
Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 14.06.2018 - 06:24 Uhr
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