Zoll prüfte Hotel- und Gaststättengewerbe;
Zollbeamte im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
(ots) -
Im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung
prüften 92 Zollbeamtinnen und Zollbeamte des Hauptzollamts Dortmund
am 08. Juni das Hotel- und Gaststättengewerbe bezüglich Schwarzarbeit
und illegaler Beschäftigung.
Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen
Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das
westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurde
kontrolliert.
Bei insgesamt 115 geprüften Betrieben wurden 494 Personen befragt.
Es wurden insgesamt 79 Sachverhalte festgestellt, die weitere
Prüfungen erfordern.
Im Einzelnen handelt es sich um:
- 20 Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des
Mindestlohnes (nach Mindestlohngesetz,
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz)
- 28 Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung
oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen
- 13 Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne
Arbeitserlaubnis)
- 18 Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die
Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme
verschwiegen haben.
Die Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 14.06.2018 - 09:19 Uhr
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