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Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Brandlegung - Ratingen - 1806082

ID: 1913945

(ots) -
Am nächtlich frühen Freitagmorgen des 15.06.2018, gegen 03.45 Uhr,
bemerkte eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei, im Bereich
der Bushaltestelle "Tiefenbroicher Straße" am Blyth-Valley-Ring in
Ratingen, einen Brand. In einem offenen Bushaltestellenhaus brannten
aktuelle, für die Auslieferung zu Stapeln zusammengebundene
Tageszeitungen in größerer Menge. Die Feuerwehr Ratingen wurde
umgehend alarmiert, eigene Löschversuche mit polizeilichen
Feuerlöschern des Streifenwagens konnten den Brand zwar eindämmen,
aber bis zum Eintreffen der Feuerwehr nicht vollkommen löschen.

Die Feuerwehr Ratingen konnte das Feuer dann im professionellen
Einsatz sehr schnell löschen, aber auch nicht mehr verhindern, dass
die Tageszeitungen zerstört wurden und am Haltestellenhaus nicht
großflächiger Rußschaden entstand. Der entstandene Gesamtsachschaden
summiert sich nach ersten polizeilichen Schätzungen auf mehrere
hundert Euro.

Nach gemeinsamer Bewertung von Feuerwehr und Polizei kann der
Brand nicht durch Selbstentzündung entstanden sein. Daher ist von
einer mindestens fahrlässigen Brandlegung auszugehen. Bisher liegen
der Ratinger Polizei noch keine konkreten Hinweise auf ein oder
mehrere mögliche Täter vor. Maßnahmen zur Spurensicherung sowie
weitere polizeiliche Ermittlungen wurden veranlasst, ein
Strafverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung durch Feuer
eingeleitet. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt die Polizei in
Ratingen, Telefon 02102 / 9981-6210, jederzeit entgegen.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann





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Datum: 15.06.2018 - 09:00 Uhr
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