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Bundesweite Schwerpunktprüfung im Beherbergungs-

und Gaststättengewerbe

ID: 1913968

(ots) - Im Rahmen einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung wurden am 08.06.2018 in den Abendstunden insgesamt
zehn Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet Frankfurt am Main
kontrolliert. Hierbei wurden insgesamt 81 Arbeitnehmer/innen zu ihrem
Be-schäftigungs-verhältnis befragt. Hierbei kam es zu drei
vorläufigen Festnahmen wegen Verdachts des illegalen Auf-enthalts: In
einem Restaurantbetrieb wurde ein Mann bei Aufräumarbeiten in der
Küche an-getroffen, welcher sich den Beamten mit einem ausländischen
Reisepass und einer abgelaufenen Aufenthaltskarte ausweisen konnte.
Weitere Feststelllungen zu seiner Person ergaben, dass dieser mit
einer Aufenthaltskarte eines anderen EU- Mitglied-staates nach
Deutschland einreiste, deren Status ihn hier aber nicht zur Ausübung
einer Erwerbstätigkeit berechtigte. In einem Imbiss wurde ein
Ausländer bei der Zubereitung von Speisen in der Küche angetroffen.
Er konnte sich mit einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des
Asylverfahrens ausweisen. Weitere Ermittlungen des Hauptzollamts
Frankfurt am Main ergaben, dass die vorgelegte Aufenthaltsgestattung
mit gleichzeitiger Ableh-nung des Asylantrags bereits im letzten Jahr
erloschen war. In einer weiteren Gaststätte in der Innenstadt wurde
eine Ausländerin kontrolliert, welche dort einer Beschäftigung als
Servicekraft nachging. Bei der Recherche zu ih-rem Aufenthaltsstatus
stellte sich heraus, dass dieser bereits im September des vergangenen
Jahres erloschen war. Darüber hinaus wurde bei der Kontrolle eines
Gastronomiebetriebes eine Nicht-EU Staatsangehörige angetroffen,
gegen deren Person ein internationaler Haftbefehl bestand. Auch sie
verfügte über keinen gültigen Aufenthaltstitel, welcher sie zur
Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt hätte. Gegen die
angetroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurden entsprechende




Er-mittlungs-verfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
bzw. der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der Beschäftigung von
Ausländern ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen
Arbeitsbedingungen eingeleitet. Zudem wurde in vier Fällen seitens
des Arbeitgebers keine entsprechende Meldung seiner Arbeitnehmer
ge-genüber dem Sozialversicherungsträger erstattet. In vier Fällen
besteht der Verdacht, dass den Mitarbeitern nicht der derzeit gültige
gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 EUR brutto pro Stunde
gewährt wurde. In neun Fällen wurden Arbeitnehmer mit einem
Verwarnungsgeld verwarnt, da diese der im Gastronomiegewerbe
erforderlichen Mitführungspflicht von Ausweisdoku-menten nicht
nach-gekommen waren.

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Datum: 15.06.2018 - 09:32 Uhr
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