Rauchender Schwarzfahrer beleidigt Zugbegleiter und verunreinigt Zugabteil
(ots) - Am Freitag, den 15.
Juni 2018 wurde die Bundespolizei gegen 17.15 Uhr durch einen
Kundenbetreuer der Deutschen Bahn über einen Schwarzfahrer
informiert. Dieser nutzte eine Regionalbahn auf der Strecke
Braunschweig - Magdeburg. Kurz vor dem Bahnhof Wefensleben wollte der
Kundenbetreuer den Fahrschein des Reisenden kontrollieren. Allerdings
führte er keinen gültigen Fahrausweis bei sich. Nachdem der
Zugbegleiter für den Mann eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt
hatte, begann der Schwarzfahrer ihn mit ehrverletzenden Worten zu
beleidigen. Zudem zündete er sich mehrere Zigaretten an, rauchte sie
und warf sie anschließend in den Fahrgastraum. Eine Streife der
Bundespolizei übernahm den 54-Jährigen nach Ankunft des Zuges im
Hauptbahnhof Magdeburg. Ihn erwarten aufgrund seines Verhaltens zwei
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Bundesnichtraucherschutzgesetzes sowie der Verunreinigung des Zuges.
Hinzu kommen weiterhin zwei Strafanzeigen wegen der Schwarzfahrt und
der Beleidigung gegenüber dem Kundenbetreuer.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: 0173 2830071
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Magdeburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.06.2018 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1915104
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI MD
Stadt:
Braunschweig/Wefensleben/Magdeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rauchender Schwarzfahrer beleidigt Zugbegleiter und verunreinigt Zugabteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).