Untersuchungshaft für polizeibekannten Taschendieb
(ots) - Sonntagmorgen nahmen
Zivilfahnder der Bundespolizei einen Mann am S-Bahnhof Schöneberg
fest, der zuvor ein Smartphone entwendet hatte.
Gegen sechs Uhr fiel den Beamten der Mann in einer S-Bahn der
Linie S42 ins Auge, als er tattypisch den Zug nach potentiellen
Diebstahlsopfern absuchte. Die Beamten beobachteten im weiteren
Verlauf, wie sich der 25-Jährige neben eine schlafende 24-jährige
Frau setzte. Beim Halt am S-Bahnhof Schöneberg entwendete er das in
der Hand gehaltene Mobiltelefon der jungen Frau und verließ den Zug.
Die Zivilfahnder gaben sich kurz darauf zu erkennen und nahmen den
25-Jährigen vorläufig fest. Die Deutsche bestätigte gegenüber den
Zivilfahndern, dass ihr ein hochwertiges Smartphone fehlt. Die
Beamten fanden das Telefon der jungen Frau in der Umhängetasche des
Rumänen.
Die Bundespolizisten leiteten gegen den einschlägig
polizeibekannten Mann ein Ermittlungsverfahren wegen besonders
schweren Diebstahls ein. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen
führten die Beamten den 25-Jährigen einem Richter vor, welcher kurz
darauf Untersuchungshaft gegen den Wiederholungstäter anordnete.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Berlin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.06.2018 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1915939
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD-B
Stadt:
Berlin - Tempelhof/Schöneberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Untersuchungshaft für polizeibekannten Taschendieb"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Berlin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).