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Polizei kontrolliert Busse und LKW auf der Autobahn

- In 4 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden

ID: 1917498

(ots) -
In der Nacht vom 19.06.2018 auf den 20.06.2018 führte die
Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der
BAB 3, Rastplatz Montabaur, eine Kontrolle mit Fokus auf den
gewerblichen Personen- und Güterverkehr, insbesondere Großraum- und
Schwertransporte, durch.

Von insgesamt 14 im Zeitraum zwischen 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr
kontrollierten Fahrzeugen mussten letztlich 9 beanstandet werden. In
4 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und erst nach
Mangelbeseitigung wieder gestattet.

Aufgrund der Verstöße mussten in der Kontrollzeit insgesamt 3
Strafanzeigen und 12 Anzeigen oder Kontrollberichte aus den
verschiedentlichsten Bereichen, wie beispielsweis Gefahrgutrecht,
Ladungssicherung, Fahrzeugtechnik, Verstöße Lenk- und Ruhezeiten oder
Geschwindigkeitsüberschreitungen, gefertigt werden.

Bei einem aus dem südosteuropäischen Raum stammenden Sattelzug,
welcher mit circa 25 Tonnen Ladegut beladen war, wurden erhebliche
technische Mängel festgestellt. Besondere Sorge bereitete der Zustand
der Bremsanlage, da mehrere Bremsscheiben starke Risse aufwiesen,
teilweise Sensoren des Antiblockiersystems bewusst abgeklemmt wurden
und Bremsschläuche starke Risse zeigten. Weiterhin ergab sich der
Verdacht, dass das digitale Kontrollgerät manipuliert sein könnte.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und es wird eine weitergehende
Prüfung bezüglich des Manipulationsverdachtes in einer autorisierten
Werkstatt erfolgen. Vor der Gestattung der Weiterfahrt wird zudem
eine eingehende Reparatur der technischen Mängel in einer
Fachwerkstatt erfolgen müssen und sowohl Fahrer als auch Firma
erhalten entsprechende Anzeigen.

Ein Sattelzug war auf dem Weg in die Niederlande und hatte auf
einem Tieflader zwei gebrauchte LKW geladen, wobei einer dieser LKW
ein älteres Heizöltankfahrzeug war, an welchem noch die




orangefarbenen Gefahrgutschilder angebracht war. Ladungsbedingt wurde
eine Gesamthöhe von 4,40 Meter festgestellt und die maximal zulässige
Höhe somit um 40 cm überschritten. Die weitere Überprüfung ergab,
dass sich in dem Tank des geladenen Tankfahrzeuges noch Restmengen
von Heizöl befanden, so dass die gesamte Beförderung auch den
gefahrgutrechtlichen Bestimmungen entsprechen musste. Diese wurden
aber nicht beachtet. Der Fahrer verfügte weder über eine
entsprechende Schulung für Gefahrgutbeförderungen, noch führte er die
erforderliche Schutzausrüstung mit. Auch wurde festgestellt, dass der
Fahrer seine Fahrzeiten durch die Nutzung einer fremden Fahrerkarte
manipulierte, um Lenkzeitverstöße zu verschleiern. Zu alledem war
auch noch die AdBlue-Anlage des Abgassystems des Sattelzuges mit
einer verbotenen Abschalteinrichtung ausgestattet, wodurch in Folge
keine Abgasreinigung mehr erfolgte und erheblich höhere
Schadstoffmengen durch das Fahrzeug ausgestoßen wurden. Die
Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Vor
einer Weiterfahrt hat eine Instandsetzung der AdBlue-Anlage zu
erfolgen und auch für das geladene Gefahrgutfahrzeug muss die Firma
eine Lösung finden.

Bei der Kontrolle eines aus dem südosteuropäischen Raum stammenden
Reisebusses, welcher im grenzüberschreitenden Reiseverkehr eingesetzt
wurde und mit Fahrgästen besetzt war, wurde festgestellt, dass die
Fahrer schon über 12 Tage unterwegs waren, ohne die erforderliche
Wochenruhezeit einzulegen. Diese wurde angeordnet, was für die beiden
Fahrer nunmehr 45 Stunden Pause bedeutet.

Ein Fahrer dürfte sich besonders ärgern, denn er geriet erst nach
der Kontrolle in den Fokus der Beamten, welche sich auf der Rückfahrt
befanden, weil er mit seinem LKW eine verbotene Gefällstrecke
zwischen Koblenz und Montabaur befuhr. Die Beamten kontrollierten
auch dieses Fahrzeug noch kurzerhand und stellten fest, dass zuvor in
der Gefällstrecke eine Geschwindigkeit von nahezu 100 km/h gefahren
wurde. Da der Fahrer mit dem LKW auf der Landstraße maximal 60 km/h
hätte fahren dürfen, erwartet ihn jetzt ein hohes Bußgeld und ein
1-monatiges Fahrverbot.




Rückfragen bitte an:

Verkehrsdirektion Koblenz

PHK Udo Humberg
Telefon: 0261-103-3355
www.polizei.rlp.de/vd.koblenz

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Datum: 20.06.2018 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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