Rotlichtverstoß mit Folgefeststellungen
(ots) -
Das Rotlicht an der Ampel hat am Montagabend eine PKW-Fahrerin in der
Saarbrücker Straße nicht beachtet. Die Rotphase dauerte bereits
länger als eine Sekunde an, was ein höheres Bußgeld und ein
Fahrverbot von einem Monat zur Folge hat.
Die Polizeistreife kontrollierte die Verkehrsteilnehmerin und stellte
fest, dass sie körperliche Probleme hat, die ihre Beweglichkeit
einschränken. Ob die Einschränkung ursächlich mit dem Verkehrsverstoß
zusammenhängt ist nicht belegt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird in
Kenntnis gesetzt, um gegebenenfalls eine Überprüfung
Fahrzeugführer-Eignung zu veranlassen.
Allgemein ist festzuhalten, dass auch ohne Einschränkung durch die
Behörden, der Fahrzeugführer das Fahrzeug nur im Verkehr führen darf,
wenn er keine körperlichen oder geistigen Mängel hat, die ein
sicheres Führen nicht ermöglichen. Gegebenenfalls ist durch
Einrichtungen an den Fahrzeugen Vorsorge zu treffen, dass andere
nicht gefährdet werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern
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Datum: 26.06.2018 - 12:06 Uhr
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