Waffenabgabe im Zusammenhang mit der Waffenamnestie
(ots) -
Einen alten Revolver haben Angehörige eines Verstorbenen in ihrem
Wohngebäude gefunden. Er dürfte unter die bis zum 01. Juli 2018
bundesweit befristete Waffenamnestie fallen. Das gleiche trifft auf
die am Montag ebenfalls der Polizei übergebene Munition zu.
Die Polizeiinspektion Lauterecken sichtet seit Jahren als
"Bürgerservice" die diversen Gegenstände vor Ort und bespricht die
Möglichkeiten der Verwendung beziehungsweise Entsorgung.
Bei der Abgabe an die Polizei haben die Angehörigen keinerlei
Probleme bei der Bewertung der Gefährlichkeit der Funde. Ist die
Waffe echt, geladen oder nicht geladen? Kann der Gegenstand gefahrlos
transportiert werden? Ist der Transport ohne Waffenschein erlaubt?
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern
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Datum: 26.06.2018 - 12:05 Uhr
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