Waffenverbotszone im Dortmunder Hauptbahnhof - Bundespolizei informiertüber Kontrollmaßnahmen am kommenden Wochenende
(ots) -
Nach Hamburg und Berlin wird es am kommenden Wochenende (29. bis
01. Juli) im Dortmunder Hauptbahnhof eine Waffenverbotszone geben.
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Zwangsgeld
geahndet werden.
Im vergangenen Jahr (2017) verzeichnete die für die
Ruhrgebietsbahnhöfe zuständige Bundespolizeiinspektion Dortmund einen
Anstieg der Gewaltstraftaten um 18,7 %. Dabei kamen auch immer wieder
gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer
jedweder Größe und Ausführung (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser,
Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.) aber auch anderer
gefährliche Gegenstände wie, z.B. Schraubendreher, sicher.
Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter
tödlichen Verletzungen. Siehe auch:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3658837
Der Dortmunder Hauptbahnhof wird täglich von circa 125.000
Reisenden genutzt und gilt als wichtiger Fernverkehrssystemhalt in
Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und
Betäubungsmitteln, kommt es in der räumlichen "Enge" des Dortmunder
Hauptbahnhofs immer wieder am Wochenende zu Konflikten, die teilweise
mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden. Im
laufenden Jahr (2018) wurden 54 Sachverhalte registriert, bei denen
Waffen mitgeführt wurden.
Auf Grund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit
gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei am
kommenden Wochenende konsequent reagieren und Nutzer des Dortmunder
Hauptbahnhofs verstärkt kontrollieren. "Wir möchten damit ein Zeichen
setzen und zum Ausdruck bringen, dass wir diese Zunahme der Gewalt
nicht dulden", so Polizeidirektor Oliver Humpert, Inspektionsleiter
der Bundespolizei.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat nun ein
Mitführverbot für Schuss-, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messern
aller Art erlassen.
-Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 29. Juni 2018, 18:00
Uhr bis 30. Juni 2018, 07:00 Uhr sowie vom 30. Juni 2018, 18:00 Uhr
bis 01. Juli 2018, 07:00 Uhr. -Der Geltungsbereich umfasst den
Dortmunder Hauptbahnhof, die Gebäudekomplexe des Dortmunder
Hauptbahnhofs inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen ist der U-Bahn/
Stadtbahn Bereich. -Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen,
die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw.
diesen betreten.
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als
PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden.
Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen -kann- ein
Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro erhoben werden!
Für Medienvertreter befindet sich an beiden Tagen ein mobiles
Presseteam vor Ort, dass sie unter mobil: 0173 7150710 erreichen
können. Anfragen zu O-Tönen des Einsatzleiters und weitergehende
Informationen stellen Sie bitte möglichst bis zum 28. Juni, 15:00 Uhr
an presse.do(at)polizei.bund.de
Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter
begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw
Beispiele von sichergestellten Waffen/ gefährlichen Gegenständen
finden Sie hier:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3980351
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3975606
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3948753
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3894672
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3881900
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3830295
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3798853
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3789894
Die Bilder die dieser Pressemitteilung angefügt sind, können unter
Nennung der Quelle (Bundespolizei) frei genutzt werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
-Pressestelle
Telefon: 0231 562247-130
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
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Datum: 26.06.2018 - 13:40 Uhr
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