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Schwarzfahren lohnt sich nicht - und führt manchmal unmittelbar ins Gefängnis

ID: 1922972

(ots) - Das Schwarzfahren eine Straftat ist, weiß
jedes Kind. Das Zugfahren ohne Fahrkarte auch weit aus härtere Folgen
haben kann, stellte gestern (27.06.2018) ein 49jähriger Mann im
National Express am Hauptbahnhof Hamm fest. Herbeigerufene
Bundespolizisten der Inspektion Münster überprüf-ten die Personalien
des Schwarzfahrers und stellten fest, dass die-ser noch eine
Restfreiheitsstrafe wegen Diebstahls absitzen muss.

Besonders bitter für den Deutschen war, dass er neben einer
Straf-anzeige wegen Schwarzfahrens auch sein Fahrrad und eine volle
Flasche Whiskey abgeben musste, die er aber nach Verbüßen der Strafe
bei der Bundespolizei in Hamm wieder abholen will.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster

Telefon: +49 (0)251 97437-0
E-Mail: presse.ms(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nrw
www.bundespolizei.de

Bahnhofstraße 1
48143 Münster

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Datum: 28.06.2018 - 11:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:

Münster, Hamm



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