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Straftäter oder Berechtigter? Aber auf jeden Fall im Besitz von Drogen

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(ots) - Düren - Die weiteren Ermittlungen werden es noch
erbringen müssen, ob ein 18 Jahre alter Mann aus Düren, der in der
Nacht zu Freitag dabei beobachtet und gestellt werden konnte, wie er
versuchte ein Fahrrad am Hauptbahnhof in Düren von seiner Sicherung
zu lösen, einen Fahrraddiebstahl begehen wollte oder aber lediglich
als berechtigter Eigentümer gehandelt hat.

Gegen 03:00 Uhr wurde die Polizei Düren durch Zeugen darüber
informiert, dass ein Mann sich an einem im Bereich der Lagerstraße am
Bahnhof abgestellten Fahrrad zu schaffen machen würde. Beim
Eintreffen machte der Mann aus Düren keine Anstalten, sich der
Kontrolle der Ordnungshüter zu entziehen. Vielmehr gab er an, dass
ihm das Rad gehöre und er lediglich den Schlüssel zu diesem nicht
mehr habe. Mittels einer mitgeführten Zange habe er versucht, das
Fahrradschloss zu öffnen. Von einem Freund, gab er weiter an, hätte
er das Rad erworben aber einen Eigentumsnachweis könne er nicht
erbringen. Das am Fahrradschloss bereits deutlich beschädigte Rad der
Marke Zündapp wurde mangels eindeutiger Eigentümerverhältnisse ebenso
wie das vermeintliche Tatwerkzeug durch die Polizei zunächst
sichergestellt. Bei der Durchsuchung des 18-Jährigen wurden die
Polizeibeamten dann aber noch weiter fündig und stellten im Besitz
des Düreners eine geringe Menge an Drogen fest, die ebenfalls
sichergestellt wurden.




Rückfragen bitte an:

Polizei Düren
Pressestelle

Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199

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Datum: 29.06.2018 - 09:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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