Bahnmitarbeiteröffnete Schranke während Rangierfahrt eines Autozuges
(ots) - Gestern meldete sich eine Frau als Zeugin zu einem
Vorfall am Bahnübergang in Niebüll. Sie stand als Radfahrerin am
geschlossenen Bahnübergang in der Gather Landstraße. Nachdem die
Schranken sich geöffnet hatten, fuhr sie mit dem Rad los. Sie
bemerkte jedoch einen herannahenden Zug und nahm ein Hupsignal wahr.
Erst später wurde ihr bewusst welche Gefahr bestanden hatte.
Beamte der Bundespolizei nahmen sich des Sachverhaltes an und
führten gestern noch Befragungen des verantwortlichen Bahnpersonals
durch. Es konnte ermittelt werden, dass ein Bahnmitarbeiter
offensichtlich gestrn gegen 12.00 Uhr bei der Rangierfahrt eines
Autozuges die Bahnschranken geöffnet hatte, obwohl der Zug den
Bahnübergang queren musste. Der Lokführer musste eine Schnellbremsung
einleiten und kam auf dem Bahnübergang zum stehen.
Es wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs
eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 - 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_kueste
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kommt ein Paketauslieferer als Verursacher in Betracht ? Hinweise an die Polizei" alt=" Heidelberg: VW Passat beschädigt und geflüchtet -
Kommt ein Paketauslieferer als Verursacher in Betracht ? Hinweise an die Polizei">
Datum: 29.06.2018 - 11:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1923845
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-FL
Stadt:
Niebüll
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bahnmitarbeiteröffnete Schranke während Rangierfahrt eines Autozuges"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flensburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).