Schiffsunfall
(ots) - In der fälschlichen Annahme, er könne seien
in Bingen gebrauchte erworbene 9 Meter lange Segelyacht mit Hilfe
zweier führerscheinfreien 1 PS-Elektromotoren aus dem Hafen Bingen
zwei Kilometer stromaufwärts zur Binger Schiffswerft manövrieren,
wurde am Freitag, 29.06.2018, gg. 18:20 Uhr ein 51-jähriger
Odenwälder von der Strömung des Rheins eines Besseren belehrt und kam
unterhalb und gegenüber des Binger Hafens, BWS Rhein, Rhein-km 528,2
rechtsrheinisch, "Krausaue" Ortslage 65385 Rüdesheim, auf der so
genannten "Krausaue" außerhalb des Fahrwassers fest. Während seiner
unfreiwilligen Rheinquerung kam es zu keiner Behinderung oder
Gefährdung der übrigen Schifffahrt. Durch die verständigte
Freiwillige Feuerwehr Bingen konnte der Havarist geborgen und zurück
in seinen ursprünglichen Hafen verschleppt werden. Die Weiterfahrt
von dort wurde ihm vorläufig untersagt, bis sein Boot mit
ausreichender Motorisierung versehen ist, unter Hinweis auf die
Führerscheinpflicht. Am Boot selbst entstand kein Sachschaden. Beide
Elektromotoren wurden durch die Festfahrung beschädigt. Weitere
Ermittlungen dauern noch an. Zusatz für die Presse: Die
Wasserschutzpolizei weißt mit Nachdruck daraufhin, dass die rechtlich
führerscheinfrei auf dem Rhein fahrbaren Antriebsmotoren bis 3,68 kW
Leistung speziell im Bereich unterhalb von Rüdesheim/Bingen gänzlich
ungeeignet für eine sichere Fahrt sind. Erst recht für ein 9 Meter
langes, entsprechend schweres Sportboot wie das des havarierten
Odenwälders, der nur durch Zufall einer größeren Gefahr für sich und
sein Boot entging.
Rückfragen bitte an:
Wasserschutzpolizeistation Rüdesheim am Rhein
Am Hafen
65385 Rüdesheim
Tel.: 06722/4036-0
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
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Datum: 30.06.2018 - 14:25 Uhr
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BWS Rhein, Rhein-km 528,2 rechtsrheinisch, "Krausaue" Ortslage 65385 Rüdesheim
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