Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis
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(ots) - Am 30.06.2018, um 10.25 Uhr wurde ein 65-jähriger
Rollerfahrer am Gewerbepark 2 einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Dabei wurde festgestellt, dass der Roller eine Höchstgeschwindigkeit
von 62 km/h erreicht und der Fahrer nicht die erforderliche
Fahrerlaubnis hat, weshalb nun gegen ihn wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis ermittelt wird.
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Datum: 01.07.2018 - 08:30 Uhr
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