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Geldstrafen - Festnahmen - Strafvollstreckungen - Drei Fahndungstreffer für die Bundespolizei am Dortmunder Flughafen

ID: 1927441

(ots) - Alle Hände voll zu tun
gab es heute Morgen (04. Juli) für die Bundespolizei am Dortmunder
Flughafen. Auf drei verschiedenen Flügen nahmen Einsatzkräfte drei
Personen fest, die mit einem Haftbefehl gesucht wurden.

Gegen 07:00 Uhr versuchte eine 17-jährige Rumänin mit einem Flug
nach Sibiu (Rumänien) auszureisen. Im Rahmen der grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass gegen die Jugendliche ein
Haftbefehl des Amtsgerichts in Köln vorlag. Wegen der Nichterfüllung
einer Betreuungsweisung wurde sie bereits im Februar 2018 zu einem
zweiwöchigen Dauerarrest verurteilt. Bundespolizisten untersagten ihr
daraufhin die Ausreise und brachten sie später in die
Jugendarrestanstalt nach Wetter.

Um 08:10 Uhr wurde ein 45-jähriger Serbe aus Remscheid während der
Ausreisekontrolle nach Belgrad überprüft. Dabei stellten
Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen
Unterschlagung vorlag. Weil er die geforderte Geldstrafe in Höhe von
750,- Euro nicht zahlen konnte, wurde sie zur Verbüßung einer
25-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Dortmunder JVA eingeliefert.

Die dritte Person, ein 47-jähriger Georgier, wurde beim
Einreiseversucht eines Fluges aus Kutaisi (Georgien)
grenzpolizeiliche überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass ein
Haftbefehl des Essener Amtsgerichts gegen den Mann vorlag. Dieses
hatte ihn im Juni 2018, wegen schweren Diebstahls zu einer
Freiheitstrafe von drei Monaten verurteilt. Bundespolizisten
lieferten ihn später in die Dortmunder JVA ein.

Drei Flüge, drei Festnahmen!




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall

Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do(at)polizei.bund.de




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Datum: 04.07.2018 - 14:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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