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Fünf Festnahmen folgen vier Gefängnisaufenthalte

ID: 1930758

(ots) - Am vergangenen Wochenende bzw. heute nahm die
Bundespolizei eine Frau sowie vier Männer fest. In vier dieser fünf
Fälle führte der Weg nach der Festnahme unmittelbar ins Gefängnis. Im
fünften Fall stand dem Verurteilten genügend Bargeld zur Verfügung.
Damit konnte er eine endgültige Verhaftung vermeiden.

Bei der festgenommenen Frau handelt es sich um eine Görlitzerin,
die am Samstag gegen 02.45 Uhr im Görlitzer Stadtpark angetroffen
wurde. Bei der anschließenden Kontrolle ist zunächst festgestellt
worden, dass das Amtsgericht Görlitz Mitte Juni dieses Jahres
Sitzungshaft angeordnet hatte. Demnach war die wegen des Verdachts
des Erschleichens von Leistungen verdächtige Angeklagte nicht zu
ihrem Hauptverhandlungstermin erschienen. Das Erscheinen dürfte
nunmehr garantiert sein, eine Streife des Neißereviers brachte sie
schließlich in eine Vollzugsanstalt. Vorher jedoch sind der
18-Jährigen 0,5 Gramm Marihuana sowie 0,3 Gramm Crystal abgenommen
worden. Den Stoff hatte eine Beamtin im BH der Delinquentin entdeckt.
In diesem Zusammenhang ist Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet worden.

Die zweite Festnahme am Samstag, die gegen 21.15 Uhr auf dem
Autobahnrastplatz Wiesaer Forst erfolgte, richtete sich gegen einen
polnischen Bürger. Der 42 Jahre alte Beschuldigte steht im dringenden
Verdacht, mehrfachen Betrug begangen zu haben. Das Amtsgericht
Leipzig hatte deshalb im Juni vor zwei Jahren die Untersuchungshaft
angeordnet. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Görlitz setzte
später den Leipziger Haftbefehl in Vollzug, anschließend ging es mit
dem Mann in einem Streifenwagen in die Messestadt.

Immer wieder kommt es vor, dass Verurteilte festgestellt werden,
auf deren Namen mehr als ein Haftbefehl ausgestellt ist. So auch am




gestrigen Sonntagabend gegen 21.15 Uhr, als ein 25-Jähriger aus Polen
bei Kodersdorf den Fahndern ins Netz ging. Die Staatsanwaltschaft
Ingolstadt hatte erst im Januar, dann nochmals im August 2016 per
Haftbefehl eine Fahndung nach ihm veranlasst. Gegenüber dem
Amtsgericht Ingolstadt waren erst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Schulden i. H. v. 1101,42 Euro, später wegen Strafvereitelung
nochmals i. H. v. 325,00 Euro angefallen. Wegen akuter Geldnot trat
der Betroffene seine Ersatzfreiheitsstrafe an.

Ungefähr zeitgleich klickten auch in Krauschwitz die Handfesseln.
Ein polnischer 41-Jähriger wurde erst in die Dienstelle mitgenommen,
nach einiger Zeit in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Ihm fehlten
370,00 Euro, um eine Geldstrafe aus dem Jahr 2017 zu begleichen. Die
Geldstrafe geht auf einen Strafbefehl des Amtsgerichts Hersbruck
wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zurück.

Nur dem heute gegen 01.30 Uhr bei Kodersdorf festgenommenen
polnischen Staatsangehörigen (37) gelang es, durch eigene
(Finanzkraft) der Vollzugsanstalt aus dem Weg zu gehen. Der
37-Jährige legte 828,50 Euro in Gegenwart der Ordnungshüter auf den
Schreibtisch. Der Betrag umfasst eine Geldstrafe als auch
Verfahrenskosten, die nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht
Frankfurt am Main wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zustande
gekommen waren.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 09.07.2018 - 14:52 Uhr
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