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Urlaubsreise endete in der JVA

ID: 1931212

(ots) - Bei grenzpolizeilichen Einreisekontrollen am
Düsseldorfer Flughafen, nahm die Bundespolizei am gestrigen Tage zwei
Personen fest, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Ein 49-jähriger deutscher wurde bei der Einreise aus Abu Dhabi
festgenommen, weil ihn die Staatsanwaltschaft Aachen suchte. Wegen
Erschleichen von Leistungen bestanden zwei Haftbefehle zur
Strafvollstreckung. Gemäß dem ersten Haftbefehl war er zu einer
Geldstrafe von 6.660.- Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 111
Tagen verurteilt worden. Der zweite Haftbefehl wies eine Verurteilung
zu einer Geldstrafe von 3.600.- Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe
von 60 Tagen aus. Da der Düsseldorfer die Geldstrafen in Höhe von
10.260.- Euro nicht bezahlen konnte, wurde er von der Bundespolizei
in die JVA eingeliefert, wo er jetzt seine Ersatzfreiheitsstrafe von
insgesamt 171 Tagen absitzen muss.

Fast zeitgleich wurde ein 27-jähriger Deutscher aus Hurghada
kommend festgestellt, der von der von der Staatsanwaltschaft Essen
mittels Haftbefehl ausgeschrieben war. Auch er war wegen Erschleichen
von Leistungen zu 1405.- Euro oder Er-satzweise 125 Tagen Haft
verurteilt worden. Da auch in diesem Fall noch ein zweiter Haftbefehl
wegen Betrug bestand, summierte sich die gesamte Geldstrafe auf
2205.- Euro oder 190 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Auch der Essener
konnte die Geldstrafe nicht zahlen und wurde daher an die JVA
überstellt.

Zwei niederländische Staatsbürger, weiblich 37 und männlich 39
Jahre, wurden bei der Einreise aus Antalya festgenommen. Die
Staatsanwaltschaft Aachen hatte beide Personen wegen Diebstahl zur
Festnahme ausgeschrieben, da die Geldstrafen in Höhe von 500.- und
900.- Euro bisher nicht bezahlt wurden. Um die Ersatzfreiheitsstrafen
von 50 und 90 Tagen nicht antreten zu müssen, wurden die Geldstrafen




bei der Bundespolizei bezahl. Beide Personen konnten ihre Heimreise
nach Heerlen antreten.

Bereits am Wochenende (06.-08.07.2018) wurden am Flughafen
Düsseldorf durch die Bundespolizei insgesamt 4 Personen festgenommen.
Davon konnten 3 Personen die Geldstrafe in der Gesamthöhe von 3.767
EUR bezahlen. Für eine 52-Jährige endete die geplante Ausreise nach
Hurgharda allerdings vor dem Haftrichter des Amtsgerichts Oberhausen.
Gegen die Person liegt ein Untersuchungshaftbefehl wegen Bedrohung
und Beleidigung in mehreren Fällen vor.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Jörg Bittner
Telefon: 0211 9518 107
Mobil: 0171/30 54 918
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
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unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 10.07.2018 - 10:43 Uhr
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