Radfahrer stürzen unter Alkoholeinfluss - gesetzliche Promillegrenzen auch für Fahrradfahrer
(ots) - Erneut stürzte ein Radfahrer infolge seiner
Alkoholbeeinflussung. Der 61-jährige Mann aus Hameln befuhr gestern
Abend gegen 20.00 Uhr mit einem Fahrrad die Kaiserstraße. Beim
Versuch, auf Höhe Haus-Nr. 82 einen Bordstein hochzufahren, verlor er
das Gleichgewicht und stürzte. Der Gestürzte blieb unverletzt. Sein
Atemalkoholwert lag bei über 1,6 Promille.
Erst am Sonntagabend stürzte gegen 20.30 Uhr auf der Deisterstraße
ein alkoholisierter Radfahrer (wir berichteten). Auch in diesem Fall
blieb der Betroffene unverletzt. Jedoch fiel er durch den Sturz gegen
einen geparkten Wagen, an dem Sachschaden entstand. Der Radfahrer
stand deutlich unter Alkoholeinfluss; sein Wert bei einem Vortest
betrug fast 2,5 Promille.
Auch bei Fahrradfahrern gibt es Promillegrenzen. Ab 0,3 Promille
beginnt (wie auch beim Autofahrer) die relative Fahruntüchtigkeit.
Zeigt der Fahrradfahrer eine auffällige Fahrweise oder verursacht
einen Verkehrsunfall, der auf die Alkoholbeeinflussung zurückzuführen
ist, liegt bereits eine Straftat mit entsprechenden
Ahndungsmöglichkeiten der Justiz vor. Liegt das Ergebnis der
Blutprobenanalyse bei 1,6 Promille oder darüber, so geht man von
einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Ab diesem Wert wird
angenommen, dass der Radfahrer definitiv nicht mehr am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen kann, weshalb eine Fahrt unabhängig von
möglichen Ausfallerscheinungen strafbar ist und auch negative
Auswirkungen auf eine vorhandene Fahrerlaubnis haben kann.
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Datum: 10.07.2018 - 11:30 Uhr
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