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Unerlaubte Einreisen und Festnahmen im Seehafen

ID: 1931926

(ots) - Bei Fahndungsmaßnahmen im Seehafen
Rostock am gestrigen Dienstag, den 10.07.2018 konnten die Beamten der
Bundespolizei insgesamt vier Personen ermitteln, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren bzw. unerlaubt eingereist sind.

Zwei 30-Jährige wurden jeweils mit Haftbefehl zur
Strafvollstreckung oder Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe
gesucht. Einer der beiden Männer wurde wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis seit Januar 2018 von der Staatsanwaltschaft Passau
gesucht. Diesem blieb nach Zahlung der Geldstrafe und den Kosten von
insgesamt 522,- Euro eine 29-tägige Haftstrafe erspart. Anders erging
es dem anderen 30-Jährigen. Dieser war aufgrund eines Strafbefehles
des Amtsgerichtes Wolfershausen wegen Unterschlagung zur Festnahme im
Fahndungssystem ausgeschrieben. Um auf freien Fuß bleiben zu können,
hätte er 2025,50 Euro aufbringen müssen. Diese Summe war für ihn
jedoch zu hoch und nun muss er eine 65-tägige Ersatzhaft in der
Justizvollzugsanstalt absitzen.

Noch am selbigem Tag wurden nach erfolgter unerlaubter Einreise
aus Dänemark und Schweden kommend, ein 36-jähriger albanischer sowie
ein 23-jähriger afghanischer Staatsangehöriger durch die Beamten bei
einer Kontrolle im Seehafen festgestellt. Durch den 36-jährigen wurde
die maximale Dauer seines Aufenthaltes im Schengen Gebiet um 14 Tage
überschritten und war somit ausreisepflichtig. Der später
festgestellte 23-Jährige konnte zwar seinen gültigen afghanischen
Reisepass vorlegen, jedoch war sein zur Einreise berechtigter
schwedischer Aufenthaltstitel zeitlich abgelaufen. Gegen die beiden
Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz eingeleitet und zur Sicherung des Strafverfahrens
jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von 15o,- Euro erhoben. Nach
Abschluss der Ermittlungen kehrten beide in ihr Herkunfts-/Heimatland




zurück.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 11.07.2018 - 09:38 Uhr
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