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Fahren ohne Fahrerlaubnis in Wilhelmshaven - Rollerfahrer zu schnell unterwegs, Beamten leiten Verfahren ein und stellen Versicherungskennzeichen sicher

ID: 1932262

(ots) - wilhelmshaven. Am frühen Dienstagnachmittag,
10.07.2018, beobachtete eine Funkstreifenwagenbesatzung auf der
Peterstraße, Höhe Mitscherlichstraße, einen Rollerfahrer, der beim
Anblick der Polizei seine zuvor mit über 40 km/h gefahrene
Geschwindigkeit sofort drosselte.

Bei der anschließenden Kontrolle gab der 47-jährige Rollerfahrer
an, lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung zu besitzen. Da man beim
Führen eines Kleinkraftrades mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h
mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM erworben haben muss, die der
47-Jährige nicht vorzeigen konnte, leiteten die Beamten gegen den
Rollerfahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
ein.

Die Beamten konnten außerdem bei ihrer Überprüfung feststellen,
dass in den Fahrzeugpapieren das Kleinkraftrad als Mofa (25 km/h)
eingetragen ist, so dass die Versicherungskennzeichen abgeschraubt
und sichergestellt wurden. Die Ermittlungen dauern an.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
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Datum: 11.07.2018 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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