Von der Fahrbahn abgekommen - körperliche Mängel
(ots) -
Über den begrünten Randstreifen ist ein PKW am Donnerstagnachmittag
gegen ein geparktes Auto gefahren. Der Unfallverursacher wurde zur
gesundheitlichen Versorgung ins Krankenhaus gebracht. An dem
abgestellten Fahrzeug entstand ein Schaden von rund 2000 Euro.
Eine Gruppe Motorradfahrer war zuvor hinter dem PKW von Meisenheim
über die L 182 zum Ortseingang von Breitenheim gelangt. Der PKW sei
bereits vor dem Unfall in "Schlangenlinien" gefahren. Da der
79-jährige Autofahrer nach einem früheren Schlaganfall und vermutlich
vorhandener Sehschwächen am Verkehr teilgenommen hatte, wurde nach
Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft der Führerschein
beschlagnahmt.
"Mit körperlichen oder geistigen Mängeln, die die Sicherheit des
Straßenverkehrs beeinträchtigen können, darf man nicht ans Steuer!",
so Arno Heeling, der Leiter der Polizeiinspektion Lauterecken. "Wir
sind häufig mit Angehörigen im Gespräch, die erkennen, dass ihre
Verwandten nicht mehr verkehrssicher sind. Gibt man den Führerschein
ab oder kann man Maßnahmen treffen, die eine Verbesserung der
Situation herbeiführen? Dies könnte im Einzelfall zum Beispiel durch
eine bessere medizinische Einstellung mit Medikamenten oder den
Gebrauch einer Rückfahrkamera erfolgen. Es gibt zweckmäßige
Möglichkeiten die Fahrerlaubnis zu erhalten, doch auch die Situation,
in welcher man gut beraten ist, freiwillig den Führerschein
abzugeben.
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 0631 369-1080
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Datum: 13.07.2018 - 10:24 Uhr
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