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Haftbefehl - Freund zahlt Reststrafe von 1500 Euro

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(ots) - Am 12.07.2018, gegen 18:45 Uhr kontrollierten
Bundespolizisten auf dem Hauptbahnhof Magdeburg einen 31-jährigen
Mann. Bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen
Informationssystem stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gießen vorlag. Wegen des
gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Nötigung in zwei
Fällen, wurde er im März 2015 vor dem Amtsgericht in Gießen zu einer
Strafe von 6000 Euro verurteilt. Bis auf 1500 Euro zahlte er seine
Strafe und war anschließend flüchtig. Da er die Reststrafe von 1500
Euro nicht begleichen konnte, hätte er 30 Tage ins Gefängnis gehen
müssen, wenn da sein Freund nicht eingesprungen wäre. Nach einem
Telefonat mit ihm, konnte der Verhaftete ihn überzeugen, die Summe
für ihn einzuzahlen. Das tat dieser bei der Bundespolizei am
Hauptbahnhof Magdeburg und konnte mit seinen Freund, der nun wieder
ein freier Mann war, die Wache verlassen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 13.07.2018 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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