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Mann mit vier Haftbefehlen gefasst

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(ots) - Bundespolizisten vollstreckten Montagmittag im
Frankfurter Stadtgebiet vier Haftbefehle gegen einen Mann.

Gegen 12:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen Fußgänger,
der in der Slubicer Straße in Richtung Polen unterwegs war. Bei der
Überprüfung des 38-jährigen Polen stellten die Beamten fest, dass
dieser mit vier Haftbefehlen von unterschiedlichen
Staatsanwaltschaften gesucht wird. Außerdem wurde der 38-Jährige im
Mai 2018 durch die Ausländerbehörde in Cottbus nach Polen
abgeschoben.

Den ersten Haftbefehl erließ die Staatsanwaltschaft Stuttgart im
Mai 2018. Das dortige Amtsgericht hatte den Mann im Juli 2013 wegen
Betrugs zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon er noch 61
Tage zu verbüßen hat.

Ebenfalls im Mai 2018 erließ die Staatsanwaltschaft Ellwangen
einen Haftbefehl gegen den Polen. Wegen Sachbeschädigung wurde er im
Oktober 2013 vom Amtsgericht Crailsheim zu 400 Euro Geldstrafe bzw.
40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.

Im Juni 2018 folgte der dritte Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Berlin wegen Betrugs. In dem Fall wurde der Pole im März 2016 vom
Amtsgericht Berlin Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr
und zehn Monaten verurteilt, wovon der Gesuchte noch 335 Tage zu
verbüßen hat.

Der vierte Haftbefehl wurde ebenfalls im Juni 2018 von der
Staatsanwaltschaft in Hannover erlassen. Das dortige Amtsgericht
verurteile den 38-Jährigen im Dezember 2016 wegen Beihilfe zur
Bandenhehlerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei
Monaten. Aus diesem Urteil hat der Mann noch eine Restfreiheitsstrafe
von 205 Tagen offen.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachten
Bundespolizisten den Mann in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt.




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Datum: 17.07.2018 - 14:45 Uhr
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