Es gibt sie: die ehrlichen Finder
(ots) - Ein 25-jähriger Erfurter legte gestern Nachmittag
seine Geldbörse auf die Motorhaube seines Autos. Ohne an das
Portemonnaie zu denken, fuhr er wenig später mit seinem Auto los. Es
kam wie es kommen musste. Die Geldbörse rutschte während der Fahrt
unbemerkt vom Auto und der 25-Jährige konnte sie nicht wieder
auffinden. Den Verlust gab er bei der Polizei zur Anzeige. Als er am
Abend an seiner Wohnanschrift den Briefkasten öffnete, erwarteten ihn
nicht etwa nur Rechnungen und Werbung. Ein ehrlicher Finder hatte
seine Geldbörse gefunden und vollständig bis auf den letzten Cent
zurück gebracht.
Ein 60-jähriger Mann verlor gestern früh ebenfalls sein
Portemonnaie am Domplatz in Erfurt. Er hatte seine Geldbörse auf
seine Einkäufe in den Einkaufswagen gelegt. Als er den Wagen über die
Straßenbahnschienen schob, kam es zu mehreren Erschütterungen. Die
Geldbörse fiel dabei unbemerkt auf den Boden . Auch der 60-jährige
Erfurter hofft nun auf einen ehrlichen Finder.
Wer eine fremde Geldbörse findet und diese für sich behält, macht
sich u.U. wegen Unterschlagung strafbar. Wer aber ehrlich ist und das
Portemonnaie beim Eigentümer, im Fundbüro oder bei der Polizei
abgibt, hat möglicherweise Anspruch auf einen Finderlohn. Der
gesetzliche Anspruch auf Finderlohn ergibt sich aus § 971 BGB. (JN)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Erfurt
Pressestelle
Telefon: 0361 7443-1503
E-Mail: pressestelle.lpi.erfurt(at)polizei.thueringen.de
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Datum: 19.07.2018 - 14:15 Uhr
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