Schwarz im Harz? /
Zoll trifft fünf Handwerker ohne Arbeitserlaubnis in Goslar an
(ots) -
Fünf Männer aus der Ukraine und Armenien waren am 17. Juli 2018
mit der Kernsanierung einer Wohnung in Goslar beschäftigt, als der
Zoll für eine Kontrolle anrückte. Das vorläufige Ergebnis der
Kontrolle dürfte keinem der Betroffenen gefallen, denn die Männer
waren ohne hier gültige Arbeitserlaubnis tätig. Das hat Folgen: Gegen
die Handwerker wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des
illegalen Aufenthalts eingeleitet, der Arbeitgeber muss mit einem
Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern rechnen und der
Bauherr hat im besten Fall eine verlassene Baustelle und im
schlimmsten Fall Strafverfahren wegen Beihilfe zu den genannten Taten
zu befürchten.
"Wir wollen natürlich raus bekommen, wie man zum Beispiel im
fernen Armenien an einen illegalen Job in Goslar kommt", kommentiert
Pressesprecher Andreas Löhde vom zuständigen Hauptzollamt
Braunschweig den derzeitigen Stand der Ermittlungen. Dazu werden die
Arbeiter aktuell an der Zolldienststelle in Göttingen vernommen. Ein
dort eingesetzter Spezialist für Ausländerrecht erklärt den
Hintergrund: "Es ist ja nicht so, dass sie überhaupt nicht hätten
hier sein dürfen. Sie dürfen nur keinen einzigen Handschlag
arbeiten".
Bislang ist nur bekannt, dass die fünf Männer ein sogenanntes
"D-Visum" für die Republik Polen haben. Diese Papiere werden für
begrenzte Arbeitsaufenthalte in einem bestimmten Land ausgestellt,
etwa für Erntehelfer. Andere Länder des Schengen-Raums, als das im
"D-Visum" bestimmte, dürfen damit hingegen nur kurz bereist werden.
Den Unterschied zum vorliegenden Fall erklärt Zolloberinspektor Löhde
so: "Malerarbeiten oder Trockenbau in Deutschland sind keine
touristischen Zwecke".
Kontakt für Medienvertreter:
Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de
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Datum: 19.07.2018 - 14:58 Uhr
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