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Polizeistreifen auf Binnenwasserstraßen

ID: 1938943

(ots) -
Polizeistreifen auf Binnenwasserstraßen

Das Wetter in den Sommermonaten lädt zu Bootstouren auf den
Binnengewässern ein. Wie im Straßenverkehr gibt es jedoch auch auf
Binnengewässern Vorschriften für Bootsführer. Sich vor Fahrtantritt
über die geltenden Regeln im jeweiligen Revier zu informieren, dazu
ist jeder Bootsführer verpflichtet. Ihre Einhaltung kontrollieren
Bootsstreifen der Polizei.

Ein besonderes Augenmerk richten die Beamten auf die Einhaltung
der Höchstge-schwindigkeit (meist 5km/h) und die Verkehrstüchtigkeit
von Bootsführern. "Auch der Naturschutz hat bei der Überwachung der
Binnengewässer einen hohen Stellenwert", sagt der Projektkoordinator
der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, Erster Polizeihauptkommissar
Günter Rabenstein. Aber gerade eine zu hohe Geschwindigkeit der
"Bootjefahrer" verursacht viele Ge-fahren. Neben der Gefährdung von
Schwimmern und anderen Bootsbesatzungen, kann der, mit der hohen
Geschwindigkeit verbundene, starke Wellenschlag zu Schäden im
Uferbereich und bei ankernden Booten führen. Darüber gab es bei der
Polizei immer wieder Beschwerden. Seit 2013 finden in unregelmäßigen
Abständen Bootsstreifen im hiesigen Bereich statt. Bei diesen
Streifen, die bislang überwiegend im Raum Krummhörn und
Süd-brookmerland stattgefunden haben, konnten bereits diverse
Verstöße festgestellt und geahndet werden. Zu den häufigsten
Verstößen zählen hierbei Geschwindigkeitsüberschreitungen, feh-lende
Bootsführerscheine und Missachtungen der Naturschutzverordnungen. Nur
selten wurden alkoholisierte Bootsführer festgestellt. Neben diesen
Delikten werden aber auch Verstöße in angrenzenden
Naturschutz-gebieten, wie beispielsweise verbotswidriges Grillen
festgestellt. Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung und von
verschiedenen Institutionen werden diese Streifen, welche laut Günter




Rabenstein vom Polizeikommissariat Norden "auf große Akzeptanz in der
Bevölkerung stoßen", auf den Bereich des Fehntjer Tiefs und des
Timmeler Meers in den Gemeinden Ihlow und Großefehn ausgeweitet
werden. Ursprünglich wurden diese Streifentätigkeiten durch die
Wasserschutzpolizei durch-geführt.

Als Folge einer Umstrukturierung der Wasserschutzpolizei
Niedersachsen im Jahr 2011, sind Aufgaben, die zuvor der
Wasserschutzpolizei oblagen, der PI Au-rich/Wittmund übertragen
worden. Zum Zuständigkeitsbereich zählen hierbei alle befahrbaren
Binnengewässer vom Knockster Tief über den Bereich rund um das Große
Meer bis hin zum Fehntjer Tief und dem Timmeler Meer. Um eine
notwendige Überwachung zu gewährleisten, gibt es seit 2013 eine
Koope-ration mit der Technischen Einsatzeinheit der Zentralen
Polizeidirektion. Diese Son-dereinheit aus Oldenburg verfügt über
Polizei-Schlauchboote und unterstützt damit im Rahmen eines Projektes
die PI Aurich/Wittmund.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
Andre Behrends
Telefon: 04941/606-104
E-Mail: andre.behrends(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-aur.polizei-nds.de

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Datum: 20.07.2018 - 17:28 Uhr
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