Messerattacke im Linienbus - Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen - 3. Folgemeldung
(ots) - ++ Gemeinsame Medien-Information der
Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck ++
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Lübeck am
21.07.2018 gegen den 34-jährigen Deutsch-Iraner aus Lübeck
Untersuchungshaftbefehl erlassen wegen des Verdachts des versuchten
Heimtückemordes mit gemeingefährlichen Mitteln in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und versuchter
besonders schwerer Brandstiftung. Der Vollzug der Untersuchungshaft
wurde angeordnet.
Der Beschuldigte, der sich zu den Tatvorwürfen weiterhin nicht
eingelassen hat, ist der Justizvollzugsanstalt Lübeck zugeführt
worden.
Nachdem am späteren Abend des gestrigen Tages (20.07.2018) die
Aufzeichnungen der Videoüberwachung des Linienbusses ausgewertet
werden konnten, besteht nunmehr der dringende Verdacht, dass der
Beschuldigte den mit einer großen Zahl von Fahrgästen besetzten Bus
in Brand setzen und damit eine möglichst große Zahl von Menschen
verletzen wollte, wo-bei er auch einen Tod von Fahrgästen billigend
in Kauf nahm. Darüber hinaus besteht mit Blick auf einen durch einen
Messerstich schwer verletzten Mann aus den Niederlanden der Verdacht
des versuchten Heimtückemordes. Das Leben des 21-jährigen Opfers
konnte durch eine mehrstündige Notoperation gerettet werden. Es
besteht aktuell keine Lebensgefahr mehr.
Der Beschuldigte soll versucht haben, den Busfahrer durch einen
Faustschlag in das Gesicht am Löschen des Brandes zu hindern. Diesem
gelang es dennoch, das Feuer mit einem Feuerlöscher zu ersticken.
Die Ermittlungen werden durch das Kommissariat 1 der
Bezirkskriminalinspektion Lübeck geführt.
Für Nachfragen und O-Töne steht Ihnen die Pressesprecherin der
Staatsanwaltschaft Lübeck, Frau Oberstaatsanwältin Dr. Hingst, am
heutigen Tage bis 15.00 Uhr unter der Rufnummer 0170 5650837 zur
Verfügung (Kamera O-Töne in der Travemünder Allee 9 in Lübeck).
Danach werden Anfragen erst ab Montag, 23.07.2018, 09:00 Uhr
beantwortet.
Es wird gebeten, von Anfragen unter anderen, den
Pressevertreterinnen und - vertretern möglicherweise bekannten
Rufnummern von Pressesprechern der Staatsanwaltschaft oder der
Polizei abzusehen. Diese werden nicht beantwortet.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Lübeck
Frau Oberstaatsanwältin Dr. Hingst,
am heutigen Tage bis 15.00 Uhr unter der Rufnummer 0170 565 08 37
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Datum: 21.07.2018 - 12:45 Uhr
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