Zu früh gefreut! - Mettmann - 1807111
(ots) -
Im Zuge allgemeiner Schwerlastkontrollen stoppte ein
Polizeikradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde
Mettmann, am Montagmorgen des 23.07.2018, gegen 08.50 Uhr, auf der
Düsseldorfer Straße in Mettmann, einen beladenen Kleinlastwagen VW
Crafter, der einen Anhänger zog, der mit einem Minibagger beladen
war. Die Überprüfung des LKW-Gespanns auf die Beachtung zulässiger
Gewichte und der Ladungssicherung, führten schnell zu einem
erfreulichen Ergebnis. Die gesamte Ladung von LKW und Anhänger war
vorbildlich gesichert und eigentlich gab es auch keinerlei sonstigen
Beanstandungen. Mit der Aussage: "Besser kann man es nicht machen!",
wandte sich der Polizeibeamte deshalb dem 23-jährigen Fahrer aus
Essen zu.
Doch, zu früh gefreit! Bei der Kontrolle des 23-jährigen Fahrers
stellte sich heraus, dass dieser nur eine im Ausland erworbene
Fahrerlaubnis der Klasse -B- vorweisen konnte, die nicht zum Führen
der angetroffenen Fahrzeugkombination ausreicht. Gegen den Fahrer,
aber auch gegen den Fahrzeughalter, der die Fahrt zuvor zugelassen
hatte, mussten Strafanzeigen vorgelegt werden. Außerdem konnte
zunächst auch keine Weiterfahrt des Gespanns zur geplanten Baustelle
erfolgen, weil keiner der im LKW mitfahrenden Personen die nötige
Fahrerlaubnis für das LKW-Gespann besaß. Ein passender Ersatzfahrer
musste erst angefordert, dessen Eintreffen abgewartet werden, bevor
der Transport erst viel später fortgesetzt werden konnte.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
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Datum: 23.07.2018 - 15:16 Uhr
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