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Die Bundespolizei informiertüber Waffenverbot am Kölner Hauptbahnhof

ID: 1940689

(ots) -
Am kommenden Wochenende (27.-29. Juli 2018) dürfen "gefährliche
Werkzeuge aller Art" (u.a. Messer) am Kölner Hauptbahnhof nicht
mitgeführt werden. Beamte der Bundespolizei werden Reisende und
Besucher verstärkt kontrollieren. Bei Verstößen kann ein Zwangsgeld
in Höhe von 100 Euro erhoben werden.

Der Hauptbahnhof Köln wird täglich von ca. 318.000 Reisenden und
Besuchern genutzt. Im vergangenen Jahr verzeichnete die
Bundespolizeiinspektion Köln einen Anstieg der Gewaltstraftaten um
+23,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Es wurden 66 gefährliche
Körperverletzungen erfasst, die unter anderem mittels gefährlicher
Gegenstände begangen wurden. Die Einsatzkräfte der
Bundespolizeiinspektion Köln haben von Januar bis Juni 2018 bereits
44 Sachverhalte registriert, bei denen Waffen, wie Messer,
Schlagringe, Totschläger, aber auch Softairpistolen mitgeführt
wurden. Der Kölner Hauptbahnhof ist insbesondere am Wochenende ein
Brennpunkt für Gewaltdelikte.

Wegen der Zunahme der Gewalt hat die Bundespolizeidirektion Sankt
Augustin per Ordnungsverfügung das Mitführen von Schuss-, Hieb-,
Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten. Die
Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 27. und 28. Juli 2018,
jeweils von 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetags. Der Geltungsbereich
umfasst den Gebäudekomplex des Kölner Hauptbahnhofs inklusive
Gleisanlagen.

Durch das Verbot soll Straftaten vorgebeugt, sowie Reisende und
Polizeibeamte geschützt werden. Die Einhaltung des Verbots wird durch
Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen
gegen die Allgemeinverfügung werden aufgefundene gefährliche
Gegenstände sichergestellt. Zusätzlich kann ein Zwangsgeld in Höhe
von 100 EUR festgesetzt werden.

Zusatz für Medienvertreter: An beiden Tagen befindet sich ein




mobiles Presseteam vor Ort, das mobil unter der Rufnummer
0173-5621184 erreichbar ist. Anfragen zu O-Tönen und weitergehenden
Informationen können bis zum 26. Juli, 15:00 Uhr an
presse.k(at)polizei.bund.de gerichtet werden. Zu beachten ist, dass für
eventuell beabsichtigte Dreharbeiten eine Drehgenehmigung
erforderlich ist, die bei der Pressestelle der Deutschen Bahn AG
eingeholt werden muss.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Johanna Eikmeier

Telefon: (0221) 16093-102
Mobil: 0173 / 5621184
E-Mail: presse.k(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de
 
Marzellenstraße 3-5
50667 Köln

www.bundespolizei.de


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 24.07.2018 - 08:00 Uhr
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