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Hohe Strafe für Graffiti Sprayer - 23-Jähriger sprühte an verschiedenen Orten

ID: 1942447

(ots) -
Hohe Strafe für Graffiti Sprayer 23-Jähriger sprühte an
verschiedenen Orten

Am 17. März 2017 nahm die Bundespolizei im Hauptbahnhof München
einen 22-Jährigen fest, dem im Nachgang mehrere Graffitis im
Stadtbereich und auf der Stammstrecke Münchens sowie an seinem
Wohnort, zugeordnet werden konnten. Meist verwendete er das Tag
"Anal". Nun wurde der Mann zu einer vergleichsweise hohen Strafe
verurteilt.

Am 17. März 2017 war der junge Mann einer Streife der Deutsche
Bahn Sicherheit im Münchner Hauptbahnhof aufgefallen, da er
Spraydosen in den Händen hielt und frische Farbanhaftungen auf seiner
Haut und Kleidung zu sehen waren. Ermittlungen und Videoauswertungen
der Bundespolizei ergaben damals zunächst, dass der damals 22-Jährige
aus Bernried kurz zuvor im Hauptbahnhof an mehreren Stellen das Tag
"Anal" gesprüht hatte. Für eine Vernehmung war der mit 1,99 Promille
Alkoholisierte an diesem Tag zu betrunken. Nach weiteren Hinweisen
konnten gleichlautende Tags auch am Bahnhof Pasing festgestellt
werden. Anschließende intensive Ermittlungen durch die
Koordinierungsgruppe Graffiti, in welcher Bundes- und
Landespolizisten gemeinsam gegen derartige Sachbeschädigungen
vorgehen, führten dazu, dass der inzwischen 23-Jährige letztendlich
wegen einer Vielzahl von Graffitis im Zeitraum vom 02.03. bis
22.08.2017 angezeigt wurde. Diese waren im Stadtgebiet München, an
mehreren Bahnhöfen der S-Bahn-Stammstrecke, sowie an seinem
ehemaligen Wohnort Bernried angebracht. In den meisten Fällen brachte
der inzwischen in Peiting Lebende das Tag "Anal" mittels Spraydosen
oder Edding an. Es entstand ein Sachschaden i.H.v. 3.700 Euro. Am 19.
Juni 2018 wurde nun das Gerichtsurteil gegen den Sprayer
rechtskräftig. Er wurde bei einer Bewährungszeit von drei Jahren zu
einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Ein Mitarbeiter




der Bundespolizei, welcher in der Koordinierungsgruppe Graffiti in
diesem Fall ermittelte, war sehr überrascht. "Das ist eine
außergewöhnlich hohe Strafe. In meiner 10-jährigen Zeit bei den
Graffiti-Ermittlern habe ich bisher nur zwei Mal erlebt, dass eine
Haftstrafe gegen einen Sprayer verhängt wurde."




Rückfragen bitte an:

Petra Wiedmann
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Pressestelle
Telefon: 089 515 550 224
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
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über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 26.07.2018 - 10:57 Uhr
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