Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Bielefeld zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in Münster am 26.07.2018
(ots) - AR/ Münster - Bielefeld - Nach bis jetzt
vorliegenden Erkenntnissen, kam es am Donnerstag, 26.07.2018, gegen
19:50 Uhr, in Münster, Hammer Straße, zu einem Schusswaffengebrauch
durch einen Polizeibeamten.
Im Rahmen eines Einsatzes nach einer Körperverletzung trat ein
34-jähriger Mann, mit zwei Messern bewaffnet, aggressiv den
eingesetzten Polizeibeamten entgegen. Da er trotz wiederholter
Aufforderung die Messer nicht ablegte, wurde durch einen Beamten die
Schusswaffe eingesetzt. Der 34-Jährige erlitt hierbei Verletzungen im
Arm- und Bauchbereich. Nach der Erstversorgung wurde er einem
Krankenhaus in Münster zugeführt. Es besteht keine Lebensgefahr.
Aus Neutralitätsgründen werden die Ermittlungen von der
Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Bielefeld im Rahmen der
Ermittlungskommission "Schützenhof" geführt. Die Pressearbeit erfolgt
ebenfalls durch die Polizei in Bielefeld.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
https://bielefeld.polizei.nrw/
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.07.2018 - 00:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1942984
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Bielefeld zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in Münster am 26.07.2018"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).