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Frist zur straffreien Abgabe illegaler Waffen abgelaufen/Innenminister Lorenz Caffier: Illegaler Waffenbesitz ist Problem für Innere Sicherheit

ID: 1943553

(ots) - Besitzer illegaler Waffen konnten ein Jahr lang
diese straffrei abgeben. Die Frist der Waffenamnestieregelung endete
am 05.07.2018. Der Bundesgesetzgeber hatte in § 58 Absatz 8
Waffengesetz geregelt, dass ein Strafverzicht bezüglich illegal
besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition besteht. Das
bedeutet, dass Personen, die innerhalb dieser Frist den zuständigen
Waffenbehörden oder Polizeidienststellen entsprechende Waffen oder
Munition übergeben, nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten
Besitzes, unerlaubten Führens oder unerlaubten Verbringens illegal
besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition bestraft werden.
"Ich bin froh, dass die Bürgerinnen und Bürgern des Landes die
Möglichkeit genutzt und im Rahmen der Amnestie Waffen und Munition
abgegeben haben. Sie haben damit einen messbaren Beitrag zur
Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geleistet", so
Innenminister Lorenz Caffier. In Mecklenburg-Vorpommern brachten die
Bürgerinnen und Bürger insgesamt 309 erlaubnispflichtige Lang- bzw.
Kurzwaffen sowie 8.694 Schuss Munition zur Polizei und den
Waffenbehörden. Davon waren 30 Waffen und 2.997 Schuss Munition im
illegalen Besitz. Es wurden u. a. abgegeben: Revolver, Pistolen und
Flinten, aber auch 32 Hieb- und Stichwaffen, von denen 3 illegal
besessen wurden. Bereits 2009 hatte es eine solche Amnestie gegeben.
Damals wurden in Mecklenburg-Vorpommern 72 erlaubnispflichtige
Schusswaffen abgegeben.

Grundsätzlich erfolgt die Verwertung von eingezogenen,
sichergestellten oder abgegebenen Waffen und Gegenständen, die unter
das Waffengesetz fallen, auf der Grundlage eines gemeinsamen
Runderlasses des Innenministeriums M-V und des Justizministeriums
M-V. Die im Zuge der Amnestieregelung sichergestellten Waffen werden
dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Dort werden




sie kriminaltechnisch begutachtet um festzustellen, ob mit diesen
Waffen möglicherweise Straftaten begangen wurden. Danach werden die
Waffen durch das Landesamt für zentrale Aufgaben der Polizei, Brand-
und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) mechanisch
so vernichtet, dass sie nicht mehr als Waffen nutzbar gemacht werden
können, sondern nur noch als Schrott zu verwerten sind. Der nach der
Vernichtung angefallene Waffenschrott wird an eine
Metallaufbereitungsfirma abgegeben, die zur Verwertung von Waffen-
und Munitionsschrott berechtigt ist.

Das Innenministerium ist weiterhin daran interessiert, dass Waffen
und Munition freiwillig bei den Behörden abgegeben werden, wenn der
Besitzer sich von ihnen trennen will. Allerdings können nur noch
Waffen und Munition, die legal besessen wurden, von den
Waffenbehörden oder der Polizei entgegengenommen und verwertet
werden. Nach dem Auslaufen der Amnestieregelung sind die Behörden im
Falle des Bekanntwerdens eines illegalen Waffen- oder
Munitionsbesitzes verpflichtet, die Waffe oder Munition unverzüglich
sicherzustellen und Strafanzeige gegen den Besitzer zu stellen.
Andernfalls würden die Behördenmitarbeiter sich selbst strafbar
handeln.

"Letztendlich ist der illegale Waffenbesitz ein großes Problem für
die Innere Sicherheit. Hier gilt es auch weiterhin, neben den
waffenrechtlichen Vorschriften auch alle polizeilichen und sonstigen
Möglichkeiten zu nutzen, um den illegalen Besitz von Schusswaffen
effektiv zu bekämpfen", so Innenminister Caffier.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 27.07.2018 - 13:37 Uhr
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