Nr.:0481 --Flugverbotszone--
(ots) -
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Ort: Bremen-Gröpelingen
Zeit: 25.07.18, 21.30 Uhr
Am Mittwochabend sah sich eine 48-jährige Bremerin am geöffneten
Fenster ihres Schlafzimmers einer Drohne gegenüber, deren Kamera auf
sie gerichtet war. Kurz darauf konnte der mögliche "Pilot" von ihrem
Ehemann gesichtet werden. Das Ehepaar verständigte die Polizei.
Die Frau hielt sich im Schlafzimmer im ersten Stock ihres
Wohnhauses auf, als sie auf ein lautes Surren aufmerksam wurde. Sie
sah sich unvermittelt einer Drohne gegenüber, die vor ihrem
geöffneten Fenster verharrte und nach Aussage der Frau eine Kamera
auf sie richtete. Gleichzeitig bemerkte der 50-jährige Ehemann im
Garten des Nachbarn einen jungen Mann, der mit einer Fernbedienung
hantierte. Das Ehepaar erstattete Strafanzeige.
Die Polizei ermittelt nun wegen des Anfangsverdachts des Verstoßes
gegen § 201a Strafgesetzbuch (Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) und § 44 Luftverkehrsverordnung.
Hinweis der Polizei: Ein eigenes Fluggerät zu steuern, während man
selbst am Boden bleibt. Ein Traum den sich etliche Menschen erfüllen.
Aber auch hier gilt, dass Regeln zu beachten sind. Es ist strikt
verboten in und über sensible Bereiche zu fliegen. Dazu gehören zum
Beispiel Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr, Flughäfen und
Menschenansammlungen. Verboten ist es auch, mit einer Drohne die mehr
als 0,25 kg wiegt, über bewohnte Grundstücke zu fliegen. Das gilt
ebenfalls, unabhängig vom Gewicht, wenn eine Drohne optische,
akustische oder Funksignale senden, empfangen oder aufzeichnen kann.
Die Privatsphäre von Menschen ist streng geschützt. Wer zum Beispiel
Fotoaufnahmen von Personen macht, während sie sich in ihren Wohnungen
aufhalten, kann strafrechtlich belangt werden. Wer sich mit dem
Gedanken trägt eine Drohne anzuschaffen oder sich nicht sicher fühlt,
welche Regelungen bei dem Betrieb seines Fluggeräts gelten, findet
hier die entsprechenden Auskünfte:
www.bmvi.de/drohnen (Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur)
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Telefon: 0421/362 12114
Fax: 0421/362 3749
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
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Datum: 27.07.2018 - 13:33 Uhr
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