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Weitere Verkehrskontrollen zur Reduzierung schwerer Verkehrsunfälle im Oberharz

ID: 1944478

(ots) -
Oberharz - Aufgrund der deutlichen Zunahme schwerer
Verkehrsunfälle im Oberharz mit Motorradbeteiligung wurden auch an
diesem Wochenende vom 27. Jul 2018 bis 29. Jul. 2018 die
schwerpunktmäßigen Kontrollen weiter fortgesetzt. Allein in den
vergangenen drei Wochen kam es zu zwei Motorradunfällen mit insgesamt
fünf Beteiligten Krädern sowie zwei tödlich und mehreren schwerst
verletzten Personen.

Dass es in der Zwischenzeit nicht zu weiteren Verkehrsunfällen mit
gravierenden Folgen gekommen ist, lag häufig allein an glücklichen
Umständen und weniger an rückläufigen Unfallzahlen.

Um diesem negativen Trend bei anhaltender Schönwetterlage und
starkem Ausflugsverkehr an den Wochenenden weiter entgegen zu wirken,
fanden an allen drei Tagen am Wochenende Kontrollen durch den
Landkreis Goslar und die Polizeiinspektion Goslar statt.

Primär stand die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
im Vordergrund, aber auch Bauartveränderungen sollten den wachsamen
Blicken der kontrollierenden Beamten nicht verborgen bleiben.

Insgesamt mussten traurige 336 Geschwindigkeitsverstöße geahndet
werden. Denn auch dieses Wochenende konnte ein Rückgang des teilweise
leichtsinnigen Fahrverhaltens nicht verzeichnet werden. Dabei wurden
272 der Geschwindigkeitsverstöße durch Motorradfahrer begangen. 29
Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet, die min. ein
Fahrverbot von einem bis drei Monaten nach sich ziehen. Alle
Fahrverbote richteten sich gegen Motorradfahrer.

Im 100 km/h-Bereich wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit
durch einen Kradfahrer maximal mit 169 km/h überschritten. Diesen
Wert toppte ein Motorradfahrer aus Österreich der bei erlaubten 60
km/h auf seinem Motorrad aus Hamburg mit 146 km/h gemessen wurde. Da
bei einer derartigen Geschwindigkeitsüberschreitung - von 86 km/h -




nur von vorsätzlichem Handeln auszugehen ist, erwarten den
betroffenen Kradfahrer nun eine Geldbuße von 1200 Euro, zwei Punkten
in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Da im Naturschutzgebiet Harz weiterhin eine vermehrte
Geräuschemission durch Motorräder festzustellen ist, wurde auch auf
fehlende dB-Killer ein Augenmerk gelegt und entsprechende Verfahren
eingeleitet. Zudem wurde zwei mal die Profiltiefe beanstandet, fünf
mal ein fehlender Rückstrahler bemängelt und sieben mal ein
wesentlich zu steiler Kennzeichenwinkel festgestellt.

- Huth, PK -




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Oberharz
Telefon: 05323-94110-0

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Datum: 29.07.2018 - 21:28 Uhr
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