Gegen das Waffengesetz verstoßen
(ots) - Ein durchaus gefährliches Manöver leistete sich am
Samstag ein polnischer Staatsangehöriger. Der 40-Jährige saß als
Beifahrer in einem polnischen VW Golf, der kurz vor 09.00 Uhr auf dem
Rastplatz An der Neiße kontrolliert wurde. Der Mann war gebeten
worden, dass Handschuhfach zu öffnen. Dies tat er auch bereitwillig.
Anschließend holte er aus dem Fach eine Handfeuerwaffe hervor. Bevor
er diese vollständig auf den Bundespolizisten richten konnte, schlug
ihm dieser die Pistole aus der Hand. Wie sich nach Sekunden
herausstellte, handelte es sich um eine Spielzeugpistole.
Wenngleich der Mann unmittelbar darauf bedauerte, die Waffe
überhaupt in die Hand genommen zu haben und auch beteuerte, dass er
mit dem Griff zur Pistole lediglich demonstrieren wollte, dass diese
aus Kunststoff sei, wurde eine Anzeige wegen des ordnungswidrigen
Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ihn erstattet. Der täuschend
echt aussehende, pistolenähnliche Gegenstand war als so genannte
Anscheinswaffe zu betrachten. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die
z. Bsp. ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den
Anschein von Feuerwaffen hervorrufen. Dem Betroffenen, dessen
Spielzeugpistole im Übrigen sichergestellt wurde, ist abschließend
erörtert worden, dass die Voraussetzungen für den Gebrauch der
Schusswaffe seitens der Polizeivollzugsbeamten tatsächlich vorlagen
...
In der Nacht zu Sonntag wurde noch ein weiterer Verstoß gegen das
Waffengesetz festgestellt. In einem Ablagefach eines in der Nähe der
Autobahnanschlussstelle Nieder Seifersdorf angehaltenen
VW-Kleinbusses war ein Teleskopschlagstock gefunden und daraufhin
beschlagnahmt worden. Auch dessen Eigentümer, ein 48 Jahre alter Mann
aus Polen, wird sich in diesem Zusammenhang auf einen Bußgeldbescheid
einstellen müssen.
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Datum: 30.07.2018 - 10:58 Uhr
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