Bundespolizei untersagt Mutter und Tochter die Ausreise
(ots) - Am frühen Dienstagmorgen
wollte eine 33-jährige Frau aus Ludwigshafen mit ihrer fünfjährigen
Tochter vom Flughafen Hahn aus nach London fliegen. Die Reise endete
jedoch bei der Grenzkontrolle der Bundespolizei. Das Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein hatte der Mutter untersagt, mit ihrer Tochter
ins Ausland zu reisen und eine bundesweite Grenzfahndung veranlasst.
Hintergrund für die Entscheidung ist ein Sorgerechtsstreit mit ihrem
Exmann, welcher befürchtet, seine Tochter werde dauerhaft ins Ausland
verbracht.
Die Frau war von der Untersagung der Ausreise sichtlich überrascht
und machte sich anschließend auf den Heimweg.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Stephan Frücht
Pressestelle
Telefon: +49 651 43 678-1005
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Trier, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.07.2018 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1945779
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-TR
Stadt:
Lautzenhausen-Flughafen Hahn.
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei untersagt Mutter und Tochter die Ausreise"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Trier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).