Erfolgreiche Fahndung mit Hilfe der Medien - Hilden / Langenfeld / Kreis Mettmann - 1807152
(ots) -
Mit unserer Pressemitteilung / ots 1804120 vom 25.04.2018
berichteten wir, unter der Überschrift: "Schmuck gestohlen und
Geldbörse geraubt", erstmalig von einer Straftat in Hilden, die sich
am 24.04.2018 in der Bismarckstraße ereignete. Weil trotz intensiver
Ermittlungen des zuständigen Kriminalkommissariats im eingeleiteten
Strafverfahren bis vor wenigen Wochen immer noch keine konkreten
Hinweise vorlagen, die zur Identifizierung des Täters geführt hätten,
ordnete ein Richter des zuständigen Amtsgerichts in Düsseldorf mit
aktuellem Beschluss die Freigabe eines Bildes aus einer
Überwachungskamera des Juweliergeschäftes zur Öffentlichkeitsfahndung
an. Zu dieser Öffentlichkeitsfahndung berichteten wir mit unserer
Pressemitteilung / ots 1807125 vom 26.07.2018.
Unter dem Druck der Öffentlichkeitsfahndung stellte sich der auf
dem Fahndungsfoto abgebildete Täter am 28.07.2018 der Polizei. Bei
dem geständigen, bisher nicht einschlägig polizeibekannten
Beschuldigten, handelt es sich um einen 16-jährigen Jugendlichen aus
Langenfeld, gegen den sich nun das entsprechende Strafverfahren und
die weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei richten.
Damit kann die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Täter der
Straftaten vom 24.04.2018 in der Hildener Bismarckpassage
zurückgenommen werden. Die Polizei bedankt sich an dieser Stelle
ausdrücklich bei allen beteiligten Medien für die erfolgreiche
Unterstützung der Öffentlichkeitsfahndung. Die Medien werden gebeten
das Fahndungsbild nicht weiter zu verwenden.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
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Datum: 31.07.2018 - 12:32 Uhr
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