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Verfassungsschutzbericht 2017 für M-V vorgestellt//

Innenminister Caffier: Staatliches Gewaltmonopol gefährdet - demokratischen Rechtsstaat stärken und verteidigen

ID: 1945985

(ots) -
Der Minister für Inneres und Europa Lorenz Caffier hat heute den
Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2017 vorgestellt.

Auch im Jahr 2017 gab es vielfältige Angriffe auf unsere
freiheitliche demokratische Grundordnung:

Gegen Islamisten aus Mecklenburg-Vorpommern wurden
Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung schwerer
staatsgefährdender Gewalttaten geführt. In einem Falle konnten dabei
Anschlagsvorbereitungen unter maßgeblicher Beteiligung des
Verfassungsschutzes vereitelt werden.

Rechtsextremisten zeigten eine anhaltende Gewaltbereitschaft und
setzten ihre menschenverachtende Propaganda gegen Migranten fort.

Linksextremisten griffen den politischen Gegner körperlich an und
die Gewaltexzesse beim G20-Gipfel zeigten eine hohe kriminelle
Energie, die weder vor der körperlichen Unversehrtheit von
Polizeibeamten noch vor dem Eigentum Unbeteiligter Halt machte.

Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter verweigerten sich
staatlichen Maßnahmen und traten dabei nicht selten aggressiv auf.

Erneut hat sich gezeigt, dass politische Extremisten die
Rechtsordnung nicht akzeptieren und ihre ideologische Weltsicht als
Rechtfertigung von Gewalt sehen. Dies ist auch ein Frontalangriff auf
das staatliche Gewaltmonopol, dem das Bundesverfassungsgericht in
seinem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren im Januar 2017 als Teil der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung einen besonderen
Stellenwert eingeräumt hat.

Innenminister Caffier: "Es muss daher unmissverständlich klar
sein: Wer das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellt, handelt klar
verfassungsfeindlich und hat mit Konsequenzen zu rechnen."

Zur Lageentwicklung im Einzelnen:

Rechtsextremismus

Der Rechtsextremismus stellt - trotz gewisser aktueller
Ermüdungserscheinungen - in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine




zentrale Herausforderung für die wehrhafte Demokratie dar. Er verfügt
immer noch über ein beachtliches Personenpotenzial. Mit der NPD und
der Kameradschaftsszene hat er ein organisatorisches Rückgrat, das
der Szene Stabilität verleiht. Hauptagitationsfeld war auch 2017 das
Thema Zuwanderung.

Allerdings sind das Demonstrationsgeschehen und die Übergriffe auf
Flüchtlingsunterkünfte deutlich zurückgegangen. Die
fremdenfeindlichen Gewalttaten lagen weiterhin auf hohem Niveau, die
rassistische Propaganda wurde unvermindert fortgesetzt und damit
Radikalisierungsprozesse befördert. Ohnehin bereitet die anhaltende
Gewaltbereitschaft der Szene Sorge. Wie das Beispiel der
terroristischen "Oldschool Society" zeigt, muss dabei stets auch mit
der Herausbildung terroristischer Strukturen gerechnet werden. In
diesem Zusammenhang hat der Generalbundesanwalt auch Anklage gegen
eine Person aus unserem Land erhoben, die allerdings nicht im Zentrum
der Organisation anzusiedeln ist.

Personenpotenzial Rechtsextremismus

Unabhängig von einer geänderten Zählweise konnte im Unterschied
zum Jahr 2016 ein leichter Anstieg des rechtsextremistischen
Personenpotenzials auf ca. 1.500 (2016: 1.450) festgestellt werden.

Anstiege gab es im Bereich der parteiunabhängigen Szene um 50
Personen auf 550 Personen und beim unstrukturierten Personenpotenzial
auf 640 (2016: 580). Ein Rückgang war dagegen erneut beim
parteigebundenen Rechtsextremismus auf ca. 310 Personen zu beobachten
(2016: ca. 320). Erstmals konnten Aktivisten der Partei "Der III.
Weg" festgestellt werden, die ähnlich wie die NPD eine klare
neo-nazistische Ausrichtung hat und bislang vor allem im süddeutschen
Raum aktiv ist.

Zum rechtsextremistischen Straftatengeschehen wurde bereits am 23.
April bei der Vorstellung des Berichts zur politisch motivierten
Kriminalität umfassend informiert. Im Jahre 2017 wurden insgesamt 986
(2016: 955) rechtsextremistisch motivierte Straftaten registriert.
Propagandadelikte stellten mit 702 (71,2 Prozent) Vorfällen (2016:
589) erneut den Schwerpunkt dar. Mit 84 Gewaltstraftaten war das
Aufkommen nahezu auf dem Niveau des Jahres 2016 (79). Allerdings ist
bei den fremdenfeindlichen Gewalttaten ein auffälliger Anstieg von 53
auf 74 Gewaltstraftaten festzustellen.

Eine deutlich positive Entwicklung ist bei den Übergriffen auf
Flüchtlingsheime mit jetzt noch vier Fällen zu konstatieren (2016: 33
Fälle). Die Anzahl rechtsextremistisch motivierter antisemitischer
Straftaten hat sich im Jahr 2017 mit 44 gegenüber dem Vorjahr (37)
erneut gesteigert. Darunter sind im Berichtsjahr auch drei
Gewaltdelikte. Der Landesverband der NPD zeigte sich nach der
Urteilsverkündung im Parteiverbotsverfahren kämpferisch und
verkündete ein Festhalten an den vom Bundesverfassungsgericht als
verfassungsfeindlich eingestuften Zielen. Diese vom Gericht
vorgenommene Bewertung, der Rückgang der finanziellen Zuwendungen
sowie der für die Partei negative Ausgang der Landtagswahl 2016 haben
trotz der markigen Bekundungen offenbar zu einer deutlichen
Verunsicherung der NPD-Kader geführt und insgesamt weniger
Aktivitäten sichtbar gemacht. Auch im Bundestagswahlkampf erreichte
sie nur ein schwaches Ergebnis (0,4 Prozent). Damit einhergehend war
zu beobachten, dass die politisch relevanten Aktivitäten der
rechtsextremistischen Szene im Berichtszeitraum 2017 zurückgegangen
sind. Auch diese Entwicklung unterstreicht die bisherige Einschätzung
der NPD als organisatorischer und politischer Kern der Szene. Nachdem
das Bundesverfassungsgericht im NPD-Parteiverbotsverfahren auf die
Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Regelung zum Entzug der
staatlichen Parteienfinanzierung bei verfassungsfeindlichen Parteien
hingewiesen hat, wurde in der Folge das Grundgesetz entsprechend
geändert. Der Bundesrat hat daraufhin im Februar dieses Jahres
beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag zum
Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu
stellen, dem sich zwischenzeitlich der Bundestag und die
Bundesregierung angeschlossen haben. "Gegenwärtig laufen die
Vorbereitungen für die Antragstellung, an denen sich die
Verfassungsschutzabteilung meines Hauses intensiv beteiligt", so
Innenminister Caffier. "Für die NPD ist jeder Euro ein Euro zu viel.
Wir müssen alles daransetzen, die NPD finanziell auszutrocknen." Die
bereits seit dem letzten Jahr zu beobachtende Konsolidierung der
neonazistischen Szene hat sich fortgesetzt. Allerdings waren diese
Gruppierungen insgesamt weiterhin im Internet deutlich aktiver als in
der realen Welt. Politisch relevante Impulse gingen von ihnen nur
selten aus.

Aktivisten dieser Szene beteiligten sich regelmäßig an
rechtsextremistischen Veranstaltungen in anderen Bundesländern und
unterhalten entsprechende Kontakte. Das rechtsextremistische
Konzertgeschehen im Lande bewegt sich mit acht Konzerten auf dem
Niveau der Vorjahre (2016: 10). Kontrovers diskutiert wurden die
Aktivitäten der "Identitären Bewegung Deutschland" (IBD) mit ihrer
regionalen Teilstruktur "Identitäre Bewegung Mecklenburg-Vorpommern"
(IBMV). Die IBD wird von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und
der Länder als sogenannter rechtsextremistischer Verdachtsfall
bearbeitet, da die ideologische Ausrichtung der IBD durchaus Fragen
hinsichtlich einer verfassungsfeindlichen Zielsetzung aufwirft.
Hierzulande waren bei den öffentlichkeitswirksamen Aktionen der IB
keine schwerwiegenden politischen Straftaten zu verzeichnen,
wenngleich festzustellen war, dass sie wiederholt mit medienwirksamen
Aktionen in Erscheinung getreten ist, die zum Teil die
Straftatengrenze - wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch -
überschritten haben. Die IB hat zwischenzeitlich einen
organisatorischen Schwerpunkt in Rostock gebildet, namhafte
Aktivisten haben ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die
Verdachtsfallbearbeitung der Verfassungsschutzbehörde des Landes hat
sich daher bis auf Weiteres insbesondere auf diesen Umstand zu
erstrecken.

Sogenannte "Reichsbürger und Selbstverwalter"

Ein deutlicher Aufgabenzuwachs für die Verfassungsschutzbehörde
ergab sich aus der Aufklärung der sogenannten Reichsbürger und
Selbstverwalter, die trotz einzelner Überschneidungen mit dem
Rechtsextremismus aufgrund der häufig kruden und nicht eindeutig
zuzuordnenden Gedankenwelt ein eigenes Extremismusfeld bilden. Die
gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass diese Szene offenbar wächst und
in Ansätzen organisiert ist. So war für das Jahr 2017 von einem
Personenpotenzial von etwa 350 auszugehen (2016: 300). Mit Stand vom
30.06.2018 werden für Mecklenburg-Vorpommern ca. 400 den sogenannten
Reichsbürgern und Selbstverwaltern zugerechnet. Gründe für den
Anstieg sind u.a. die Aufhellung des Dunkelfeldes, die gestiegene
Sensibilisierung der betroffenen Behörden und die konsequente
Aufklärung des Verfassungsschutzes.

Bei einem kleinen Teil ist auch eine Affinität zu Waffen
festzustellen. "Wir werden daher die Anstrengungen zur Unterbindung
des Waffenbesitzes durch Überprüfung der waffenrechtlichen
Zuverlässigkeit konsequent fortsetzen", betont Minister Caffier.
"Wenn der Erlaubnisinhaber die Existenz der Bundesrepublik
Deutschland als Staat verneint und damit sogleich die darin
bestehende Rechtsordnung offensiv ablehnt, ist nach unserer
Auffassung die Annahme berechtigt, mit Waffen nicht sachgemäß
umzugehen oder diese nicht sorgfältig zu verwahren. In diesen Fällen
kann es nicht als sicher gelten, dass der Erlaubnisinhaber die
maßgeblichen Regelungen, insbesondere des Polizei- und Waffenrechts,
für sich als bindend ansieht. Das Innenministerium geht grundsätzlich
davon aus, dass die Ablehnung der Rechtsordnung ein starkes Indiz für
die Unzuverlässigkeit darstellt." Mit Stand 23. Juli 2018 sind dem
Innenministerium 26 Personen bekannt, die der Reichsbürger- und
Selbstverwalterszene zugerechnet werden und eine waffenrechtliche
Erlaubnis besitzen. Davon haben/hatten 17 Personen eine
waffenrechtliche Erlaubnis, die sie berechtigt/-e, legal Schusswaffen
als Jäger oder Sportschütze (Lang- und Kurzwaffen) zu erwerben. Im
Sommer 2017 waren die Landkreise und kreisfreien Städte vom
Innenministerium aufgefordert worden, die waffenrechtliche
Unzuverlässigkeit von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zu
überprüfen.

Seit Beginn der Überprüfungen wurden gegen 36 Personen
Überprüfungsverfahren gemäß § 5 WaffG eingeleitet (die Zuständigkeit
dafür liegt bei den örtlichen Waffenbehörden der Landkreise und
kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern, die für den Vollzug des
Waffengesetzes zuständig sind).

Soweit dem Ministerium für Inneres und Europa bekannt ist, wurden
inzwischen bei 10 Personen die waffenrechtlichen Erlaubnisse
rechtskräftig widerrufen bzw. die Überprüfungsverfahren wurden
aufgrund der Abgabe der Erlaubnisse an die zuständige Waffenbehörde
eingestellt (in der Regel "kleiner Waffenschein). Im Falle einer als
Reichsbürger eingestuften Person hat die zuständige Waffenbehörde
aufgrund von Sicherheitsaspekten mit Unterstützung der Polizei Waffen
und Munition eingezogen und in behördliche Verwahrung genommen. Dies
waren zwei halbautomatische Pistolen, ein Wechselsystem sowie zwei
Repetierbüchsen und insgesamt 18.680 Stücke Munition. Insgesamt
bedarf die Szene "Reichsbürger und Selbstverwalter" einer weiteren
intensiven Aufklärung insbesondere mit Blick auf die darauf
erwachsenden Gefahrenpotenziale für das staatliche Gewaltmonopol und
seiner Amtswalter.

Linksextremismus -

Im Bereich des Linksextremismus war folgende Entwicklung zu
beobachten:

Die Aktivitäten der linksextremistischen Szene im Jahr 2017 waren
maßgeblich durch den sogenannten G20-Gipfel geprägt, der am 7. und 8.
Juli 2017 in Hamburg stattfand.

Personenpotenzial Linksextremismus

Insgesamt werden dem Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern
rund 450 Personen (2016: 440) zugerechnet, davon sind 290 Personen
(2016: 280) als gewaltbereite Linksextremisten eingestuft.

Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten stieg im
Jahr 2017 auf 76 (2016: 64) an. Demgegenüber ist die Zahl der
Gewaltdelikte von 24 auf 11 deutlich zurückgegangen. Hauptaktionsfeld
der Linksextremisten war auch im Jahr 2017 der Kampf gegen den
"Faschismus". Darunter verstehen Linksextremisten nicht nur den Kampf
gegen politische Gegner, sondern auch den Kampf gegen das verhasste
"kapitalistische System" der Bundesrepublik Deutschland. Vor diesem
Hintergrund ist auch der gewalttätige linksextremistische Protest
anlässlich des G20-Gipfels zu beurteilen. Während der Proteste kam es
zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen, brennenden Barrikaden,
zahllosen Sachbeschädigungen und auch Plünderungen. Die
entsprechenden Bilder haben der Öffentlichkeit in erschreckender
Weise vor Augen geführt, zu welchen Gewaltexzessen der international
organisierte gewalttätige Linksextremismus in der Lage ist.

Die linksextremistischen Proteste dagegen wurden bundesweit
überwiegend von der Interventionistischen Linken (IL) koordiniert,
die zwischenzeitlich eine federführende Rolle im linksextremistischen
Spektrum einnimmt und äußerst medienwirksam auftritt.

In Mecklenburg-Vorpommern übernahm dies die in Rostock ansässige
Ortsgruppe der IL. Hierfür nutzte sie ihren maßgeblichen Einfluss in
dem Aktionsbündnis "NoG20 MV", in dem neben linksextremistischen auch
eine Vielzahl (noch) dem demokratischen Spektrum zuzurechnenden
Gruppierungen aktiv war.

Dass auch Linksextremisten aus unserem Land an den Vorbereitungen
der massiven Gewalttaten beteiligt waren, zeigt nicht zuletzt die
Durchsuchung gegen einen gewalttätigen Linksextremisten in Bad
Doberan, bei dem ein ganzes "Waffenarsenal" gefunden wurde.

Gewaltorientierter "Antifaschismus"- Aktionen gegen politische
Gegner

Im Jahr 2017 war ein deutlicher Anstieg der Angriffe auf
Parteibüros zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang wurden 18
Straftaten (2016: 3) - bei denen es sich um Sachbeschädigungen
handelt - registriert. In 16 der 18 Fälle waren Büros der AfD
betroffen. Nicht zuletzt zeigt dies eine politische Intoleranz
gegenüber Andersdenkenden. Daneben standen auch die
Studentenverbindungen in Rostock und Greifswald nach wie vor im Fokus
der Linksextremisten. Auch in 2017 gab es Sachbeschädigungen durch
Brand und Graffiti sowie einen körperlichen Angriff auf einen
Verbindungsstudenten.

Mit dem Begriff "Repression" verbinden Linksextremisten nahezu
jedes staatliche Handeln. Dies gilt insbesondere für die
Strafverfolgung linksextremistischer Aktionen und deren Überwachung.
Die bedeutendste linksextremistische Organisation in diesem
Themenfeld ist der bundesweit aktive Verein Rote Hilfe e.V., welcher
auch zwei Ortsgruppen in unserem Land in Rostock und in Greifswald
hat. Mitglieder sind neben bekannten Linksextremisten auch andere
Personen, was die problematische Vernetzung bis ins demokratische
Spektrum verdeutlicht. Der Verein unterstützt linksextremistische
Straftäter finanziell und juristisch. Nach dem G20-Gipfel in Hamburg
startete der Rote Hilfe e.V. die bundesweite Spendenkampagne "United
we stand! Gemeinsam gegen Repression und autoritäre Formierung!", um
Geld für die Verteidigung linksextremistischer Straftäter zu sammeln.

Die Organisationen und Parteien des dogmatischen Linksextremismus,
wie die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und die
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) entfalteten auch im aktuellen
Berichtszeitraum nur eine schwache Außenwirkung und üben keine
nennenswerte Anziehungskraft auf die Bevölkerung aus.

Sonstiger Ausländerextremismus

Zum Ausländerextremismus insbesondere mit Bezug auf die PKK ist im
Berichtszeitraum festzustellen:

Personenpotenzial Sonstiger Ausländerextremismus Die PKK ist in
Deutschland, was Anhängerzahlen, Organisationsgrad und
Mobilisierungspotenzial betrifft, nach wie vor die bedeutendste Kraft
im Bereich des nicht religiös motivierten Extremismus mit
Auslandsbezug. Sie wurde von der EU in die Liste der terroristischen
Vereinigungen aufgenommen und unterliegt in Deutschland unter allen
von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK -
einschließlich verschiedener Teil- und Nebenorganisationen - seit
1993 einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot. Die PKK ist in
Mecklenburg-Vorpommern in der Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar. Das
landesweite Personenpotenzial des mehr oder minder aktiven
PKK-Klientels beträgt wie im Vorjahr ca. 250 (bundesweit 2017: ca.
14.500/bundesweit 2016: ca. 14.000). Auch in unserem Land sind
regelmäßige sogenannte Spendensammlungen und Mobilisierungen für
überregionale Großveranstaltungen zu beobachten. Die
Professionalisierung und Verfestigung der Strukturen geht über die
Landesgrenze hinaus. Offene Gewaltaktionen der PKK, z. B. gegen
ansässige rechtsnationale Türken oder Anhänger der Regierungspartei
AKP und ihren Einrichtungen, waren in MV nicht zu verzeichnen.

Islamismus / Islamistischer Terrorismus Der islamistische
Terrorismus stellt weiterhin die größte Gefahr für die innere
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar.

Der Salafismus ist in Deutschland und zahlreichen anderen Ländern
Europas nach wie vor eine dynamisch wachsende, islamistische
Bewegung. Es wurde mit Stand Dezember 2017 in Deutschland ein
Potential von 10.800 Salafisten ausgemacht. Im Dezember 2016 belief
sich diese Zahl noch auf 9.700 Personen. Im Land
Mecklenburg-Vorpommern ist diese Zahl im gleichen Zeitraum von 85 auf
130 gestiegen. Die angespannte Bedrohungslage blieb auch 2017
bestehen.

Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des allgemeinen Gefahrenraumes.
Dies wurde im Jahre 2017 vor allem durch die beiden verhinderten
Anschläge deutlich:

Am 17. August 2017 wurden die in Güstrow lebenden bosnischen
Islamisten und Terrorverdächtigen Amir H. und Emir H. gemäß § 58a
Aufenthaltsgesetz in ihr Heimatland abgeschoben. Die Brüder waren den
Sicherheitsbehörden bereits seit mehreren Jahren als Angehörige der
gewaltbereiten salafistischen Szene bekannt und hatten sich u. a. von
Mitte 2014 bis 2016 als Verantwortliche und Organisatoren an der im
November 2016 verbotenen Koranverteilaktion "LIES!" beteiligt.

Im Juli 2017 leitete die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe
gegen die beiden Brüder Amir H. und Emir H. ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß
§ 89a StGB ein, da Hinweise vorlagen, dass die Beschuldigten in die
Vorbereitung eines Terroranschlages involviert waren.

Am 31. Oktober 2017 wurde der syrische Staatsangehörige Yamen A.
wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB in Schwerin
festgenommen. Er ist dringend verdächtigt, die Begehung eines
islamistisch motivierten Terroranschlags mittels eines selbstgebauten
Sprengsatzes geplant und bereits konkret vorbereitet zu haben. Er war
offenbar fest entschlossen, hunderte von Menschen in den Tod zu
reißen.

Auch aufgrund der konsequenten Arbeit des Verfassungsschutzes
unseres Landes konnte der Sachverhalt näher aufgeklärt und letztlich
der Gefährder durch einen Zugriff der GSG 9 festgenommen und alle
Bestandteile des Sprengsatzes in seiner Wohnung in Schwerin
sichergestellt werden. Der Beschuldigte befindet sich nach wie vor in
Untersuchungshaft. Am 26. Juli hat vor dem Staatsschutzsenat des
hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg der Gerichtsprozess
begonnen. Bislang sind 19 Verhandlungstermine angesetzt.

Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Die Bearbeitung von
Spionageaktivitäten und der Wirtschaftsschutz sind Aufgaben, die
vorrangig von den Bundessicherheitsbehörden wahrgenommen werden.
Dennoch hat auch der Verfassungsschutz unseres Landes hier wichtige
Mitwirkungspflichten. Die spektakulären Fälle der letzten Jahre, wie
der Cyberangriff auf den Bundestag - der Russland zugeschrieben wird
- und auf andere staatliche Stellen, aber insbesondere auch die
umfangreichen Aktivitäten Chinas auf dem Sektor der
Wirtschaftsspionage in Deutschland, weisen auf wachsende
Handlungsnotwendigkeiten hin. Die chinesischen Aktivitäten müssen im
Zusammenhang mit dem sogenannten Seidenstraßenprojekt und der dazu
erlassenen Staatsdoktrin, sich bis zum Jahre 2049 als weltweit
führende Wirtschaftsmacht zu etablieren, gesehen werden. Für die
Unternehmen im Lande ist der Verfassungsschutz Ansprechpartner in
Fragen des präventiv ausgerichteten Wirtschaftsschutzes und bietet
fachbezogene Beratung und Sensibilisierung über die Gefahren von
Spionage und Sabotage an. Zur Kontaktaufnahme steht unter anderem
eine gesonderte E-Mail-Adresse zur Verfügung (sh.
Verfassungsschutzbericht 2017, Seite 131.) Den gesamten
Verfassungsschutzbericht 2017 finden Sie als Download unter
www.verfassungsschutz-mv.de.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marin.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Original-Content von: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 31.07.2018 - 13:00 Uhr
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