Unkrautbeseitigung löst Heckenbrand aus
/Erhöhte Brandgefahr auch im Kreis Herford
(ots) - Landauf, landab wird bei der momentanen
Trockenheit vor den Gefahren beim Umgang mit offenem Feuer gewarnt.
Und das völlig zurecht, wie jetzt ein Besucher einer Familie in
Herford-Mitte erkennen musste. Allen Warnungen zum Trotz wollte er
kurzerhand mit einem Gasbrenner auf der Hofeinfahrt Unkraut
entfernen. Ergebnis: Hecke vom Nachbarn verbrannt, Hausfassade schwer
beschädigt und zwei Fenster zerstört. Dazu waren die Räume noch stark
verraucht, da eines der Fenster "auf Kipp" stand. Um 14:14 Uhr wurde
die hauptamtliche Wache der Feuerwehr Herford mit dem Stichwort
"Feuer Stufe 1 - Brand Hecke im Freien" alarmiert und rückte mit drei
Fahrzeugen an. Die Flammen waren schnell gelöscht, die Wohnung per
Hochdrucklüfter entraucht. Ob das Verhältnis zum Nachbarn auch so
schnell wieder "ins Reine" gebracht werden kann, entzieht sich der
Kenntnis der Feuerwehr. Die Höhe des Sachschadens beläuft sich auf
etwa 6.000 Euro. Bei fahrlässigem oder sogar grob fahrlässigem
Handeln kann es passieren, dass der Versicherungsschutz erlischt,
daher hier noch einmal die eindringliche Warnung, aktuell kein
Unkraut abzuflämmen und jedes offene Feuer im Außenbereich zu
vermeiden!
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Herford
Pressestelle
Christoph Büker
Telefon: 0170/3452110
E-Mail: presse-feuerwehr-herford(at)gmx.de
https://feuerwehr.herford.de/Home
Original-Content von: Feuerwehr Herford, übermittelt durch news aktuell
/Jugendfeuerwehr aus Schwarzenmoor veranstaltetÜbungstag">
Datum: 02.08.2018 - 17:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1947817
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-HF
Stadt:
Herford
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Unkrautbeseitigung löst Heckenbrand aus
/Erhöhte Brandgefahr auch im Kreis Herford"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr Herford (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).