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Zusammenschluss der Gemeinden Marnitz, Suckow und Tessenow:/

Innenministerium genehmigt Gemeindenamen "Ruhner Berge"

ID: 1948786

(ots) - Die Gemeinden Marnitz, Suckow und Tessenow
(Landkreis Ludwigslust-Parchim) haben einen Gebietsänderungsvertrag
geschlossen. Sie werden sich mit Wirkung vom 1. Januar 2019 als
Rechtssubjekte auflösen und zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen
"Ruhner Berge" zusammenschließen. Gemäß Kommunalverfassung M-V hat
das Ministerium für Inneres und Europa den neuen Gemeindenamen zu
genehmigen.

Innenminister Caffier lobte die Gemeinden und die verantwortliche
Koordinierungsstelle des Landkreises für den gelungenen Prozess. "Sie
haben die Zeichen der Zeit erkannt. Das Beispiel zeigt, dass alle von
einem solchen Schritt profitieren können, wenn man sachorientiert
miteinander verhandelt und die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt." Er
hoffe, dass bis zur Kommunalwahl 2019 noch weitere Gemeinden diesen
Weg beschreiten und die vom Land bereitgestellten Prämien für
sinnvolle kommunale Maßnahmen nutzen.

Die Landesregierung will mit dem Gemeinde-Leitbildgesetz
zukunftsfähige Gemeindestrukturen auf der Basis freiwilliger
Entscheidungen der Kommunen anregen und unterstützen. Für solche
Gemeindefusionen gibt es finanzielle Anreize auf der Grundlage einer
Fusionsverordnung des Ministeriums für Inneres und Europa. Um eine
stärkere Anreizwirkung zu schaffen und die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel zweckentsprechend zu nutzen, wurden die
Fusionszuweisungen im April diesen Jahres spürbar angehoben.
Kernpunkt der geltenden Fusionsverordnung sind finanzielle Anreize
für freiwillige Gemeindefusionen auf zwei Wegen:

Es werden zum einen Fusionsprämien für jede durch Fusion per Saldo
wegfallende Gemeinde gewährt. Das sind standardmäßig 400.000 Euro.
Für wegfallende Gemeinden des Nahbereichs eines an der Fusion
beteiligten zentralen Ortes im Ländlichen Gestaltungs-Raum sind es
sogar 600.000 Euro.





Darüber hinaus werden Konsolidierungszuweisungen gezahlt - und
zwar in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro für jede an der Fusion beteiligte
Gemeinde mit einem Defizit im Finanzhaushalt zum Stand 31. Dezember
2015. Bis 2019 stehen für Fusionszuweisungen und für
Konsolidierungszuweisungen jeweils ca. 40 Mio. Euro zur Verfügung.

Weiterhin räumt das Innenministerium den Gemeinden für die Vorlage
des ausgehandelten Gebietsänderungsvertrages mehr zeitlichen
Spielraum ein. Statt bis Jahresende 2018 kann der Vertrag nun noch
bis März 2019 vorgelegt werden.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 04.08.2018 - 12:00 Uhr
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