Leichtsinniges Verhalten macht eine Fortsetzung der Kontrollen im Oberharz notwendig!
(ots) -
Oberharz - Auch am vergangenen Wochenende, 03.08.-05.08.2018,
wurden durch die Polizeiinspektion Goslar und den Landkreis Goslar
die dringend notwendigen Geschwindkeitskontrollen im Oberharz weiter
fortgeführt. Erst am Freitag hatte es bei anhaltender Schönwetterlage
den nächsten schweren Motorradunfall gegeben, bei dem ein 21-jähriger
Motorradfahrer auf der B 241 zwischen Bärental- und Glockenbergkurve
trotz bestehenden Verbots zum Überholen ansetzte und alleinbeteiligt
verunfallte.
An wechselnden Mess-/Kontrollstellen, die an Gefahrenpunkten und
Unfallhäufungslinien eingerichtet wurden, mussten am Wochenende
insgesamt 762 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden.
Bei 489 dieser Fahrzeuge handelte es sich um Motorräder. 48
Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet, die min. ein
Fahrverbot von einem bis drei Monaten nach sich ziehen. Alle
Fahrverbote richteten sich gegen Motorradfahrer.
Trauriger Spitzenreiter am Wochenende war ein Motorradfahrer aus
Hildesheim, der auf der B 242 zw. Dammhaus und Sonnenberg bei
erlaubten 100 km/h mit vorwerfbaren 192 km/h gemessen wurde. Da bei
einer derartigen Geschwindigkeitsüberschreitung - von 92 km/h - nur
von vorsätzlichem Handeln auszugehen ist, erwarten den betroffenen
Kradfahrer nun eine Geldbuße von 1200 Euro, zwei Punkten in Flensburg
und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Dass es sich dabei - leider - um keinen Einzelfall handelt,
machten auch andere Messungen deutlich, die
Geschwindigkeitsüberschreitungen im Fahrverbotsbereich zw. 170 km/h
und 180 km/h dokumentieren.
Gegen einen Betroffenen der Geschwindigkeitsmessungen wurde zudem
ein Strafverfahren aufgrund des Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet,
da er an seinem Pkw die Kennzeichen eines nicht mehr zugelassenen
Anhängers angebracht hatte.
- Huth, PK -
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Datum: 06.08.2018 - 08:14 Uhr
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