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Betrunken, berauscht und ohne Fahrerlaubnis - 33 jähriger Berliner fuhr Schlangenlinien

ID: 1950050

(ots) - Söllingen, B 244 04.08.2018, 02.45 Uhr

Am Samstagmorgen, gegen 02:45 Uhr fiel einer uniformierten
Funkstreifenbesatzung der Polizei ein VW Sharan auf, der auf der
Bundesstraße 244 die Ortschaft Söllingen durchquerte, um weiter über
die B 244 nach Schöningen zu gelangen. Dabei fuhr das Fahrzeug
erheblich langsamer, als erlaubt, schwenkte an den rechten
Fahrbahnrand, um anschließend wieder zu beschleunigen um anschließend
in einer 70 km/h Zone wieder mit 45 Km/h weiterzufahren. Die Beamten
stoppten das Fahrzeug in Hoiersdorf. Hierbei fuhr der Fahrzeugführer
soweit an den Bordstein ran, dass er mit den Felgen etwa zwei Meter
daran entlang schliff, bevor er zum Stehen kam.

Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 33 Jahre alter
Mann aus Berlin. Der 33-Jährige hatte deutlich Atemalkoholgeruch in
seiner Atemluft. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest zeigte
einen Wert von 1, 55 Promille. Zu seiner Entschuldigung gab er an,
dass es sich bei dem Alkoholgeruch nur um Restalkohol handeln könnte,
da er vor ein paar Tagen Geburtstag gehabt und die vergangenen Tage
durchgefeiert habe.

Weiterhin erklärt er, dass er gerade dabei wäre seinen
Führerschein zu machen, also nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei.

Die Beamten trauten ihren Ohren kaum, denn der Fahrzeugführer
begann sich weiter um Kopf und Kragen zu reden. Er erklärte den
beiden Polizisten, dass er gelegentlich auch mal einen Joint rauchen
würde. Amphetamine hätte er auch schon konsumiert.

Ein Drogenschnelltest bestätigte seine Angaben.

Die Beamten nahmen den 33-Jährigen nun mit zur Dienststelle, wo
dem Berliner eine Blutprobe entnommen wurde. Ihn erwarten nun
Anzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne
Fahrerlaubnis und Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel und




Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auf dem Beifahrersitz saß
übrigens die 32 Jahre alte Halterin des Fahrzeugs, war völlig
nüchtern und im Besitz einer Fahrerlaubnis. Sie wird sich wegen der
sogenannten Halterduldung vor Gericht verantworten müssen.




Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
Telefon: +49 (0)5361 4646 204
E-Mail: pressestelle(at)pi-wob.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 06.08.2018 - 14:40 Uhr
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