Gemeinsame Kontrolle von Stadt und Polizei
(ots) - Am Mittwoch, den 08.08.2018, führten Stadt
und Polizei Objektkontrollen am Hördeweg 33 und 37, an der
Schonnebecker Straße 19 und der Grabenstraße 23 durch. Nach den
massiven körperlichen Auseinandersetzungen zahlreicher Personen vor
dem Gebäude Markenstraße 44 im Ortsteil Horst, am 29.07.2018, rückte
auch dieses Objekt in den Fokus der Kontrollen des Referates für
öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen und der
Polizei. Die Überprüfungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beider Behörden bezogen sich unter anderem auf die melderechtlichen
Aspekte. In der Markenstraße 44 stellten sie fest, dass lediglich 13
von den dort eigentlich gemeldeten 22 Personen noch anwesend waren.
Das Jobcenter wird daher für vier nicht angetroffene Personen die
Leistungen zunächst einstellen. Darüber hinaus fanden sie in dem
Gebäude einen illegalen Stromanschluss. Wegen des Verdachts des
Stromdiebstahls hat der Stromversorger noch während der
Kontrollmaßnahmen den Stromzähler ausgebaut und die Verbindung
unterbrochen. Ein Strafverfahren wegen des Tatbestandes der
Entziehung elektrischer Energie wurde eingeleitet. Das
Interventionsteam EU-Ost wird nun zeitnah Kontakt mit den Bewohnern
dieses Mehrfamilienhauses aufnehmen und hierbei erneut auf ein
angemessenes und sozialverträgliches Verhalten im Kontext mit den
anderen Bürgerinnen und Bürgern des Wohnumfeldes hinweisen. Darüber
hinaus werden ihnen die Konsequenzen bei ordnungswidrigem oder
strafrechtlich relevantem Verhalten aufgezeigt. Gleichzeitig werden
Hilfsangebote unterbreitet, um möglichen Verstößen vorzubeugen.
Parallel dazu werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Gelsenkirchen Kontakt mit den Eigentümern aller kontrollierten
Objekte aufnehmen, um eine zeitnahe Mängelbeseitigung an den
Immobilien zu veranlassen. Die Polizei und die Stadt Gelsenkirchen
werden auch in der Zukunft die Markenstraße 44 und weitere Objekte
mit einer ähnlichen Problemlage im gesamten Stadtgebiet
Gelsenkirchens engmaschig beobachten und weiteren Kontrollen
unterziehen. Die Stadt Gelsenkirchen hat in ihrem Handlungskonzept
zur Integration schon immer klare Leitplanken formuliert. Zu diesen
Leitplanken gehört die uneingeschränkte Achtung der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung. An dieser Linie werden
Stadt und Polizei weiterhin festhalten und konsequent für die
Einhaltung und Akzeptanz der Leitplanken eintreten.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Torsten Sziesze
Telefon: 0209 / 365 2011
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
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Datum: 09.08.2018 - 16:13 Uhr
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