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Hauptzollamt Frankfurt am Main - Kein "grünes Licht" für verbotene Waffen

ID: 1952646

(ots) -
Am 30. Juli kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes
Frankfurt am Main eine Frachtsendung aus China. Das Paket enthielt
vier als "Laser Score - Green Laser" bezeichnete Geräte sowie
Camouflage-Kleberollen zur optischen Tarnung von Gegenständen. Der
Funktion nach handelte es sich bei den Geräten um Ziel-scheinwerfer
bzw. Laser zur Verwendung an Schusswaffen. Der Empfänger der
Frachtsendung äußerte dazu, dass es sich um eine Aufrüstungstechnik
des Visiers seiner Jagdwaffen handele. Zielscheinwerfer sind für
Schusswaffen bestimmte Vor-richtungen, welche bei ungünstigen
Lichtverhältnissen oder Dunkelheit eine erkenn-bare Darstellung des
Ziels mittels Beleuchtung durch Lichtstrahlen ermöglichen sol-len.
Hierbei ist es unerheblich, ob das Licht selbst sichtbar oder
unsichtbar ist. Laser sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen,
die mittels erkennbarer Projizierung eines Zielpunktes das Ziel
markieren. "Der Gesetzgeber stuft solche Vorrichtungen als "verbotene
Waffen" ein, auch wenn es sich gegenständlich nicht um eine Waffe,
sondern um Waffenzubehör handelt", erläutert Christine Straß vom
Hauptzollamt Frankfurt am Main. Gegen den Einführer wurde ein
Strafverfahren eingeleitet und die Zielgeräte als Beweismittel
sichergestellt.

Zusatzinformation Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist
zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufundfamilie". Wir
bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und
Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 10.08.2018 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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