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Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Mettmann / Monheim - 1808073

ID: 1955689

(ots) -
Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf
den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der
Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht")
liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren
kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt
sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund
veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle
Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher
Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen
redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen
i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit
Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende
Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und
angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen
Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren
Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt
wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung
zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

--- Mettmann ---

- ERFOLGSMELDUNG -

Am Montagmorgen des 13.08.2018, gegen 10.45 Uhr, überquerte eine
78-jährige Fußgängerin aus Mettmann die Ringstraße in der Kreisstadt,
in Höhe der Kreuzung Talstraße / Am Königshof, bei Grünlicht
zeigender Ampel für Fußgänger. Beim Überqueren der Fahrbahn wurde sie
offenbar von einem Mercedes-Fahrer übersehen, der ebenfalls bei
grüner Ampelschaltung, als Linksabbieger von der Talstraße kommend,
mit seinem PKW in die Ringstraße einbog ohne zu stoppen. Trotz einer
maximal leichten Berührung mit dem abbiegenden Fahrzeug, verlor die
Seniorin das Gleichgewicht, stürzte auf den Asphalt und verletzte




sich dabei leicht. Der Fahrer des roten Mercedes A160 stoppte, stieg
aus und half der gestürzten Dame wieder auf die Beine. Dann aber
bestieg er wieder sein Fahrzeug und entfernte sich damit ohne seinen
weiteren Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Aufmerksame
Zeugen konnten der alarmierten Polizei den flüchtigen Fahrzeugführer,
dessen Fahrzeug und auch ein abgelesenes Kennzeichen dazu
beschreiben. Mit diesen wertvollen Angaben konnten Fahrzeug und
Fahrer nur wenige Minuten später an der Mettmanner Halteranschrift
ermittelt und überprüft werden. Dabei bestätigte der 50-jährige
Mercedes-Fahrer den Unfallhergang, verwies aber darauf, dass sich die
gestürzte Dame nicht hätte ins Krankenhaus bringen lassen wollen.
Deshalb sei er dann weitergefahren. Gegen den Mettmanner wurde ein
Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Im Zuge
weiterer Ermittlungen dazu stellte sich dann heraus, dass der
Beschuldigte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese
war dem 50-jährigen Mann erst im vergangenen Juli, nach einer
unfalllosen Trunkenheitsfahrt in Mettmann, amtlich entzogen worden.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon
02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.

--- Monheim am Rhein ---

- ERFOLGSMELDUNG -

Dank aufmerksamer und vorbildlich handelnder Zeugen konnten am
Montagabend des 13.08.2018 mindestens eine Verkehrsunfallflucht und
eine Trunkenheitsfahrt in Monheim am Rhein geklärt und zur Anzeige
gebracht werden. Gegen 20.15 Uhr wurden Zeugen an der Schwalbenstraße
durch laute Unfallgeräusche aufmerksam auf einen Verkehrsunfall in
Höhe des Hauses Nr. 26. Hier war in der Fahrbahnverengung eines
Baustellenbereiches ein lilafarbener PKW Audi A4 nach rechts von der
Fahrbahn abgekommen, auf den Gehweg geraten und dort mit mehreren
Begrenzungspfählen kollidiert. Obwohl dabei nicht nur die Pfähle
stark beschädigt und teilweise aus ihren Fundamenten gerissen wurden,
fuhr der ebenfalls stark beschädigte Audi mit zwei luftleeren Reifen
weiter, um wenige Meter später nach rechts in die Knipprather Straße
abzubiegen und erst dort zu stoppen. Vorbildliche Zeugen alarmierten
nicht nur sofort die örtliche Polizei, sondern verfolgten das
flüchtige Fahrzeug zu Fuß. Ein 45-jähriger Zeuge konnten den Audi und
dessen 34-jährigen Fahrer daraufhin auf der Knipprather Straße
antreffen, an der Weiterfahrt hindern und bis zum Eintreffen der
Polizei festhalten, obwohl sich der festgehaltene Unfallfahrer bis
dahin aggressiv und lautstark dagegen verwahrte. Bei der
polizeilichen Überprüfung des 34-jährigen Unfallfahrers aus Monheim
stellte sich schnell heraus, dass dieser deutlich unter
Alkoholeinfluss stand. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von annähernd
1,6 Promille (0,79 mg/l). Daraufhin wurde zur weiteren Beweisführung
die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt.
Die Monheimer Polizei leitete ein Strafverfahren wegen
Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung, Unfallverursachung und
Unfallflucht gegen den 34-Jährigen ein. Der Führerschein des
Beschuldigten wurde beschlagnahmt, dem Monheimer bis auf weiteres
jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeug
ausdrücklich untersagt. Der beim Unfall entstandene Gesamtsachschaden
wird auf mindestens 2.000,- Euro geschätzt. Noch während die ersten
Maßnahmen und Ermittlungen zur vorgenannten Unfallflucht liefen,
wurde der Monheimer Polizei noch eine weitere Unfallflucht vom
gleichen Abend gemeldet. Kurz nach 20.00 Uhr war auf der Weddinger
Straße ein schwarzer PKW VW Sharan angefahren worden, der in Höhe des
Hauses Nr. 5 am Fahrbahnrand parkte. An dem geparkten schwarzen Van
war dabei ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden. Trotzdem
flüchtete der Verursacher mit seinem Fahrzeug vom Unfallort. Das von
Unfallzeugen benannte Kennzeichen des Unfallflüchtigen gehört zum
Audi, der nur wenige Minuten später am Unfall mit Flucht an der
Schwalbenstraße beteiligt war. Die polizeilichen Ermittlungen zu
dieser weiteren, wahrscheinlich nun ebenfalls geklärten
Verkehrsstraftat von der Weddinger Straße, dauern an.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Monheim, Telefon 02173
/ 9594-6350, jederzeit entgegen.

--- Hinweise und Tipps der Polizei ---

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann
folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

-Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).

-Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.

-Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.

-Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.

-Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei
weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg
versprechend.

-Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst
viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen,
Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur
Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren
eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.08.2018 - 15:30 Uhr
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